Akten sicher und korrekt entsorgen
Akten entsorgen bedeutet, Geschäfts- und Privatunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist so zu vernichten, dass Dritte keine Daten lesen können. Ordner mit Personendaten, Verträgen oder Bankunterlagen gehören nicht einfach ins Altpapier.
Aufbewahren, bevor man vernichtet
Für Geschäftsbücher gilt in der Schweiz eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren (Art. 958f OR). Für Privatpersonen sind Steuerunterlagen, Versicherungspolicen und Verträge heikel, hier lohnt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Stelle. Im Zweifel behalten Sie ein Dokument lieber länger als zu kurz. Bei Nachlässen entscheiden die Erben, was bleibt und was weg kommt. Gebundene Werke und Lexika gehören nicht zu den Akten, sie stehen bei Bücher entsorgen.
Vertrauliche Unterlagen, vernichten statt wegwerfen
Geschäftsakten, Patientendossiers oder Personalunterlagen werden meist durch Spezialfirmen datenschutzgerecht vernichtet. Für Privates genügt oft ein Schredder. Eine einfache Faustregel hilft. Alles, was Name, Adresse, Kontonummer oder Unterschrift enthält, gilt als vertraulich. Altpapier, das nur Prospekte enthält, geht dagegen in die normale Sammlung.
Was wir mit Ordnern tun
Wir holen Ordner, Archivschachteln und Bücherstapel aus Büro, Keller oder Estrich ab und tragen sie bei Bedarf aus dem Haus. Sie sagen uns, was ausgeschieden werden soll, persönliche Papiere gehen an die Erben oder bleiben bei Ihnen. Bei Räumungen trennen wir Papier von Möbeln und Metall. Vor einem Auftrag erstellen wir die Offerte nach Fotos und nennen den Betrag schriftlich.
