Eine Nachlassräumung beginnt selten mit dem Ausräumen. Nach einem Todesfall steht die Wohnung voller Erinnerungen, und gleichzeitig laufen Fristen für Mietzins, Kündigung, Steuerinventar und vielleicht eine Ausschlagung. Entsorgungsservice Müller übernimmt die Wohnungsräumung nach einem Todesfall ebenso wie die Räumung ganzer Häuser. Wir arbeiten im Auftrag der Erbengemeinschaft, des Willensvollstreckers oder einer Behörde und achten darauf, dass dabei nichts geschieht, was das Erbe rechtlich festlegt, bevor alle Beteiligten entschieden haben.

Sie erhalten eine Besichtigung vor Ort oder per Video, eine schriftliche Offerte und einen festen Ansprechpartner, auch wenn die Erben in verschiedenen Kantonen oder im Ausland wohnen. Möchte die Verwaltung die Wohnung rasch wieder vermieten, organisieren wir die Räumung für die Verwaltung, sobald die Erben zugestimmt haben.

Wer eine Nachlassräumung in Auftrag geben darf

Über den Hausrat einer verstorbenen Person entscheiden die Erben gemeinsam. Solange die Erbschaft nicht geteilt ist, bilden sie eine Erbengemeinschaft, und Verfügungen brauchen grundsätzlich die Zustimmung aller. Wir räumen deshalb nur mit einer schriftlichen Vollmacht der Erben, im Auftrag eines Willensvollstreckers oder Erbschaftsverwalters oder auf Anordnung der zuständigen Behörde. Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, ist in der Regel er unser Ansprechpartner.

Vorsicht vor der Ausschlagung: erst klären, dann räumen

Erben können eine Erbschaft innert drei Monaten ausschlagen, etwa wenn Schulden befürchtet werden. Wer vorher Gegenstände verkauft, verschenkt oder entsorgt, mischt sich in die Erbschaft ein und kann dieses Recht verlieren (Art. 571 des Zivilgesetzbuchs). Wenn die Ausschlagung noch offen ist, besprechen wir mit Ihnen, was bis dahin zulässig ist, und räumen erst, wenn die Erbenstellung geklärt ist oder die Behörde zustimmt. Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung (Stand der Rechtslage: November 2026).

Steuerinventar und Siegelung

In vielen Kantonen nimmt die Gemeinde nach einem Todesfall ein Steuerinventar auf. Bis dahin darf über den Nachlass oft nur mit Zustimmung der Inventarbehörde verfügt werden. In besonderen Fällen werden Räume versiegelt. Wir fragen deshalb vor jedem Auftrag nach, ob das Inventar abgeschlossen ist, und richten den Räumungstermin danach aus.

So läuft eine Nachlassräumung ab

Ob Haushaltsauflösung im Nachlass oder nur ein Kellerabteil: Der Ablauf ist immer gleich gegliedert.

  1. Erstgespräch: Wer ist Auftraggeber, wer hat Vollmacht, bis wann muss die Wohnung frei sein?
  2. Besichtigung: Vor Ort mit einem Erben oder per Video, falls niemand anreisen kann.
  3. Sichtung mit den Erben: Was behalten die Erben, was wird verteilt, was hat Verkaufswert, was wird entsorgt?
  4. Offerte: Schriftlich und verbindlich, mit klar beschriebenem Umfang.
  5. Räumung: Dokumente, Fotos und persönliche Gegenstände legen wir getrennt bereit, Möbel, Hausrat und Sonderabfall werden fachgerecht getrennt.
  6. Übergabe: Besenrein an Erben, Verwaltung oder Vermieter, mit Fotodokumentation.

Mietwohnung im Nachlass: Kündigung und Abgabetermin

Stirbt ein Mieter, können die Erben den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen, auch wenn der Vertrag länger laufen würde (Art. 266i OR). Bis zur Rückgabe bleibt der Mietzins geschuldet. Wir stimmen den Räumungstermin auf die Wohnungsabnahme ab, damit kein zusätzlicher Monat bezahlt werden muss. Schrankwände, Betten und Polstergruppen gehen bei der Möbel Entsorgung im selben Einsatz mit.

Wertsachen, Anrechnung und Rechnung

Gegenstände mit Verkaufswert melden wir den Erben vor der Räumung der Wohnung nach dem Todesfall. Auf Wunsch rechnen wir verwertbare Möbel und Gegenstände an die Räumungskosten an, allerdings nur, wenn alle Berechtigten zustimmen. Die Rechnung lautet auf den Nachlass, die Erbengemeinschaft oder den Willensvollstrecker und kann so in der Erbteilung berücksichtigt werden. Wollen die Erben einzelne Stücke nur verkaufen, ist ein Ankauf mit Wertausgleich auch ohne Räumung möglich.

Kosten einer Nachlassräumung

Wir nennen hier keine Pauschalbeträge. Massgebend sind das Volumen, Stockwerk und Lift, der Tragweg, der Anteil an Sonderabfall wie Farben, Medikamente oder Batterien, die Zeit für die Sichtung mit den Erben sowie allfällige Anrechnungen. Sonderabfall geben wir an zugelassene Annahmestellen ab, wie es das Bundesamt für Umwelt BAFU für Haushalte vorsieht.

Was wir nicht machen

Wir lagern keine Gegenstände ein, schätzen keine Kunst oder Antiquitäten amtlich und bieten keine zertifizierte Aktenvernichtung an. Wir übernehmen keine Erbteilung und keine Rechtsvertretung. Dafür sind Notariat, Anwalt oder Willensvollstrecker zuständig. Sollen nur einzelne Möbel abgeholt werden, ist die Sperrgutentsorgung der einfachere Weg.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.

Häufige Fragen zur Nachlassräumung

Darf ein einzelner Erbe die Räumung bestellen?

Nur mit Vollmacht der übrigen Erben oder wenn er als Willensvollstrecker oder Erbenvertreter eingesetzt ist. Andernfalls riskiert er Streit in der Erbengemeinschaft.

Müssen die Erben bei der Räumung dabei sein?

Nicht zwingend. Nach der gemeinsamen Sichtung genügt es, wenn wir den Schlüssel erhalten. Wir melden uns nach der Übergabe mit Fotos.

Was passiert mit Briefen, Fotos und Dokumenten?

Sie werden nicht entsorgt, sondern gesammelt und den Erben oder dem Willensvollstrecker übergeben.

Wie schnell ist eine Nachlass-Entrümpelung möglich?

Sobald Vollmacht und Inventarfrage geklärt sind, meist innert weniger Tage. Den Termin stimmen wir auf Kündigungsfrist und Wohnungsabgabe ab. Rufen Sie uns unter 079 724 81 57 an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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