So helfen wir in Ihrer Situation
Räumungen für Verwaltungen und Vermieter
Mieterwechsel, verlassene Wohnung oder Räumung vor einer Sanierung. Wir übernehmen den Schlüssel, räumen und übergeben besenrein mit Fotos, ganz im Auftrag der Eigentümerschaft. Unsere Räumung für Verwaltungen ist auf Liegenschaften mit wechselnden Mietern zugeschnitten.
Nachlassräumung
Nach einem Todesfall räumen wir erst, wenn Vollmacht, Inventar und Ausschlagungsfrist geklärt sind. Persönliche Dokumente bleiben bei den Erben, denn eine Nachlassräumung ist für uns Vertrauenssache.
Zwangsräumung
Nach einem Ausweisungsentscheid räumen wir am Vollzugstag im Auftrag von Vermieter oder Behörde, mit Inventarliste und Fotos. Wie die Zwangsräumung in den Kantonen abläuft, erklären wir Schritt für Schritt.
Sperrgut und Möbel
Sofa, Schrank oder Matratze holen wir aus der Wohnung, zerlegen bei Bedarf und entsorgen fachgerecht. Für ganze Einrichtungen gibt es die Möbel Entsorgung.
Ankauf
Wer nur verkaufen will, nutzt den Ankauf von Wertsachen.
Was wir abholen und entsorgen
Wir nehmen mit, was bei einem Auszug, einer Räumung oder einem Umbau anfällt: Möbel, Matratzen, Haushaltsgeräte, Kartonagen, Elektroschrott, Kleider, Gartenabfälle und Sperrgut aller Art. Was sich wiederverwenden lässt, geben wir weiter. Den Rest trennen wir nach Material und bringen ihn in zugelassene Betriebe.
Für wen wir im Einsatz sind
- Privatpersonen: bei Umzug, Todesfall, Renovation oder wenn schlicht zu viel Hausrat da ist.
- Verwaltungen und Vermieter: für die Räumung zwischen zwei Mietern, mit klarem Termin und Fixpreis.
- Erben und Willensvollstrecker: für eine geordnete Nachlassräumung.
- Gewerbe: für Büros, Lager und Läden, die geleert werden müssen.