Wer im Kanton Zürich eine Zwangsräumung durchsetzen muss, hat meist schon Monate hinter sich: Mahnung, Kündigung, Gesuch ans Gericht. Am Ende steht ein Vollzugstermin, den das Gemeinde- oder Stadtammannamt ansetzt. Für diesen Tag braucht es ein Team, das räumt, sauber erfasst und abtransportiert. Diese Arbeit übernimmt Entsorgungsservice Müller im Auftrag der Vermieterschaft, der Verwaltung oder des Amtes.

Wo die Ausweisung im Kanton Zürich beantragt wird

Zuständig ist das Bezirksgericht am Ort der Wohnung. Bei klarer Rechtslage, etwa nach einer Kündigung wegen Zahlungsrückstand, entscheidet das Einzelgericht im summarischen Verfahren über die Mieterausweisung im Kanton Zürich. Eine Übersicht über die zwölf Bezirksgerichte bietet die Seite der Zürcher Gerichte.

Wer den Entscheid vollstreckt

Liegt ein vollstreckbarer Entscheid vor, stellt der Vermieter beim Gemeinde- oder Stadtammannamt das Gesuch um Vollstreckung. Das Amt ist im Ausweisungsentscheid bezeichnet und kann bei Bedarf Betreibungsbeamte und Polizei beiziehen. Ein Räumungsunternehmen ersetzt dieses Amt nicht. Wir arbeiten an seiner Seite, sobald es den Termin festgelegt hat.

Unsere Arbeit am Vollzugstag

Wir erscheinen zur angesetzten Zeit mit genug Leuten und einem passenden Fahrzeug. Jedes Zimmer wird fotografiert, verwertbare Gegenstände kommen auf eine Liste, und persönliche Papiere legen wir getrennt bereit. Was nach Weisung des Amtes aufbewahrt werden muss, transportieren wir an den bezeichneten Ort. Elektrogeräte und Farben gehen an zugelassene Stellen, wie es das Bundesamt für Umwelt BAFU vorgibt. Bleibt danach nur noch Kellerabfall, erledigen wir eine separate Entsorgung in Zürich.

Was mit den Sachen der Mieterschaft geschieht

Eine kantonsweite Regel zur Einlagerung haben wir für Zürich nicht gefunden. Das Amt entscheidet im Einzelfall, ob Möbel eingelagert, herausgegeben oder entsorgt werden. Wir halten uns daran und dokumentieren jeden Schritt.

Kosten einer Zwangsräumung in Zürich

Für das Amt fallen eigene Gebühren an, Räumung und Entsorgung werden separat verrechnet. Unsere Offerte richtet sich nach Wohnungsgrösse, Stockwerk, Tragweg und Abfallmenge und geht an den Auftraggeber. Ob die Kosten später auf die ausgewiesene Partei überwälzt werden können, entscheidet sich im Vollstreckungsverfahren.

Stadt Zürich, Winterthur und die übrigen Bezirke

Der Kanton zählt zwölf Bezirke, von Affoltern bis Winterthur. In grösseren Städten ist das Stadtammannamt zuständig, in kleineren Gemeinden das Gemeindeammannamt.

Ist die Wohnung nach dem Vollzug leer und soll sie rasch wieder vermietet werden, übernehmen wir für Folgeobjekte der gleichen Verwaltung auch eine gewöhnliche Räumung in Zürich.

Die allgemeinen Schritte einer Zwangsräumung gelten auch hier, im Kanton Zürich kommen die oben beschriebenen Eigenheiten dazu.

Häufige Fragen

Kann ich das Ammannamt direkt bitten, uns beizuziehen?

Ja. Viele Vermieter nennen uns schon im Vollstreckungsgesuch als Räumungsfirma. Das Amt entscheidet aber selbst, wen es zulässt.

Was ist, wenn der Mieter gestorben ist?

Dann gibt es keine Ausweisung, sondern Erbrecht. Für diesen Fall planen wir eine Nachlassräumung mit den Erben.

Wer ordnet eine Zwangsräumung im Kanton Zürich an?

Das Gericht oder die zuständige Behörde im Kanton Zürich

Wer ordnet eine Zwangsräumung im Kanton Zürich ordnet die Ausweisung an, wir führen nur die Räumung aus, im Auftrag von Vermieter oder Verwaltung. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Wo die Ausweisung im Kanton Zürich beantragt wird».

Was ist beim Vollzug einer Zwangsräumung im Kanton Zürich zu beachten?

Vor dem Einsatz klären wir mit der verantwortlichen Stelle, wann wir beginnen dürfen und was mitgenommen wird. Wer den Vollzug leitet, ergibt sich aus dem Entscheid. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Wer den Entscheid vollstreckt».

Was kostet eine Zwangsräumung im Kanton Zürich?

Die Rechnung geht an den Auftraggeber, also an Vermieter oder Verwaltung. Vorab erhalten Sie eine schriftliche Offerte, der Preis richtet sich nach Aufwand, Zugang und Abfallart. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Kosten einer Zwangsräumung in Zürich».

Für eine Offerte erreichen Sie uns unter 079 724 81 57 oder über das Kontaktformular. Die Hinweise zum Zürcher Verfahren ersetzen keine Rechtsberatung, sie entsprechen dem Stand vom November 2026.

Zwangsräumung nach Bezirk im Kanton Zürich

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