An der Goldküste sind Ausweisungen seltener als in der Stadt, doch wenn eine Zwangsräumung im Bezirk Meilen ansteht, sind die Wohnungen oft gross und gut gefüllt. Wir räumen zwischen Zollikon und Feldbach im Auftrag von Vermieter oder Amt. Den Grundablauf einer Zwangsräumung kennen Verwaltungen meist, entscheidend sind hier die Ansprechpartner am rechten Ufer.

Gericht in Meilen

Gesuche um Ausweisung gehen an das Bezirksgericht Meilen, das auch ein Mietgericht führt. In klaren Fällen urteilt das Einzelgericht im summarischen Verfahren nach Art. 257 ZPO. Gleichzeitig kann es die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO anordnen und bestimmen, welches Amt sie durchführt.

Gemeindeammannämter am rechten Ufer

Mehrere Gemeinden teilen sich hier ein Ammannamt. Ein Entscheid des Obergerichts von 2024 zeigt eine Ausweisung, die das gemeinsame Amt von Küsnacht, Zollikon und Zumikon vollzog. Welches Amt in Ihrem Fall zuständig ist, steht im Entscheid. Dieses Amt bestimmt den Vollzugstermin an der Goldküste und leitet den Einsatz.

Was in allen Bezirken gleich ist, erklärt die Zwangsräumung im Kanton Zürich.

Viel Hausrat, wenig Zeit

Grosse Wohnungen bedeuten viel Material. Wir bringen entsprechend Leute und Fahrzeuge mit. Jeder Raum wird fotografiert. Kunst, Schmuck oder Elektronik halten wir in einer Inventarliste mit Bildern fest, damit das Amt über die Verwertung entscheiden kann. Akten und persönliche Erinnerungsstücke legen wir separat bereit. Eingelagert wird nur dort, wo das Amt es verlangt.

Für Räumungen ohne Gerichtsverfahren nutzen Eigentümer unseren Räumungsservice in Meilen.

Preis und Kostentragung

Wir offerieren nach Besichtigung oder Fotos. Ausschlaggebend sind Hausratmenge, Stockwerk, Zufahrt, Zeitfenster und Sonderabfall wie Chemikalien oder Weinkeller mit Bruchglas. Den Vorschuss für die Räumung im Auftrag des Ammannamts bezahlt in der Regel der Vermieter als Gesuchsteller. Er kann den Betrag nachträglich bei der ausgewiesenen Partei einfordern.

Über den Pfannenstiel

Hinter dem Pfannenstiel liegen Egg, Maur und Uster mit eigenem Gericht. Für diese Region gilt die Zwangsräumung im Bezirk Uster. Fragen gerne an 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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