Rund um den Flughafen ziehen Mieter häufig um, und manchmal endet ein Mietverhältnis mit einer Zwangsräumung im Bezirk Bülach. Wir kommen am festgelegten Tag, räumen das Objekt im Auftrag von Vermieter oder Amt und halten alles schriftlich fest. Den grundsätzlichen Ablauf einer Räumung nach Ausweisung kennen die meisten Verwaltungen, hier geht es um die Stellen im Unterland.
Gericht für Kloten, Opfikon und Bülach
Zuständig ist das Bezirksgericht Bülach mit seinem Mietgericht. Ist der Mietzins klar ausstehend und die Kündigung gültig, entscheidet das Einzelgericht im summarischen Verfahren nach Art. 257 ZPO. Das geht schneller als ein ordentlicher Prozess. Mit dem rechtskräftigen Entscheid lässt sich die Ausweisung nach Art. 343 ZPO vollstrecken.
Vom Gesuch bis zur Schlüsselübergabe
Der Vermieter reicht den Entscheid beim Gemeinde- oder Stadtammannamt ein, das darin bezeichnet ist. Das Amt verschickt die Ankündigung, bestimmt den Räumungstermin und leitet den Einsatz. Am Ende übergibt es die leere Wohnung mit neuem Schloss an die Verwaltung.
Die kantonalen Regeln dazu beschreibt die Seite Zwangsräumung im Kanton Zürich.
Unser Einsatz in Blocks und Siedlungen
In grossen Überbauungen planen wir Lift, Parkplatz und Hausordnung im Voraus. Jedes Zimmer wird fotografiert. Wertsachen landen auf einer Liste, persönliche Papiere in einem verschlossenen Behälter. Was das Amt aufbewahren lässt, bringen wir an den genannten Ort. Möbel, Textilien und Geräte gehen getrennt zur Verwertung. Ziel ist die besenreine Rückgabe noch am selben Tag.
Für reguläre Aufträge im Unterland bieten wir auch einen Räumungsservice in Bülach an.
Wovon der Preis abhängt
Wir rechnen nach Aufwand und offerieren nach einer Besichtigung oder nach Fotos. Entscheidend sind Menge, Stockwerk, Länge des Tragwegs, Wartezeiten und eventuell Sonderabfall. Bei einer Wohnungsräumung nach Gerichtsentscheid trägt zunächst der Vermieter als Gesuchsteller die Kosten. Er kann sie anschliessend von der ausgewiesenen Mieterschaft verlangen.
Westlich davon
Rümlang, Regensdorf und Dielsdorf gehören bereits zum Nachbarbezirk. Für Liegenschaften dort gilt die Zwangsräumung im Bezirk Dielsdorf. Unter 079 724 81 57 besprechen wir den Einsatz.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
