Der Bezirk umfasst seit 1989 nur noch die Stadt, und eine Zwangsräumung im Bezirk Zürich läuft deshalb nach den Regeln der Stadt. Ein Teil der Arbeit liegt bei städtischen Stellen, ein anderer bei der Liegenschaftsverwaltung. Für diesen zweiten Teil kommen wir ins Spiel. Allgemeines zur Zwangsräumung lassen wir hier weg und bleiben bei der Stadt.

Bezirksgericht Zürich und Mietgericht

Über Ausweisungen aus städtischen Wohnungen entscheidet das Bezirksgericht Zürich. Im klaren Fall geschieht das im summarischen Verfahren nach Art. 257 ZPO durch das Einzelgericht. Ist der Entscheid vollstreckbar, folgt der Vollzug nach Art. 343 ZPO.

Stadtammannamt und Magazindienst

Die Verwaltung schickt den Entscheid samt Vollstreckbarkeitsbescheinigung an das Stadtammannamt, das darin erwähnt ist. Bei Wohnungen vollzieht dieses Amt die Ausweisung in der Stadt Zürich zusammen mit dem Magazindienst der Sozialen Einrichtungen und Betriebe. Der Magazindienst lagert Habe bis zu einem Monat ein. Laut Stadt kann es ab Gesuch bis zu vier Wochen dauern.

Wie sich die Stadt von den anderen Bezirken unterscheidet, zeigt Zwangsräumung im Kanton Zürich.

Unser Teil der Arbeit

Abfall und wertlose Gegenstände muss in der Regel die Liegenschaftsverwaltung entsorgen. Genau dafür buchen uns Verwaltungen. Wir fotografieren die Wohnung nach dem Abzug des Magazindienstes, erfassen Reste in einem Entsorgungsprotokoll und legen gefundene Papiere für das Amt bereit. Danach trennen wir nach Material und übergeben die Wohnung leer.

Ohne Ausweisung erledigen wir in der Stadt auch einen gewöhnlichen Räumungsservice in Zürich.

Was kostet die Entsorgung danach

Das Stadtammannamt kann einen Kostenvorschuss verlangen, und die Verfahrenskosten sind laut Stadt nicht zu unterschätzen. Unsere Arbeit offerieren wir separat nach Besichtigung oder Fotos. Ausschlaggebend sind Restmenge, Stockwerk, Lift, Zufahrt in der Innenstadt und Sonderabfall. Den Vorschuss leistet der Vermieter als Gesuchsteller, Rückgriff auf die Mieterschaft bleibt offen. Bei Geschäftsräumen verwertet das Amt Gegenstände selbst und deckt damit Kosten.

Limmattal und Umgebung

Schlieren und Dietikon haben ein eigenes Bezirksgericht und eigene Ämter. Für Liegenschaften dort gilt die Zwangsräumung im Bezirk Dietikon. Termine besprechen wir unter 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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