Schlieren, Dietikon, Urdorf und Oetwil an der Limmat bilden seit 1989 einen eigenen Bezirk, und eine Zwangsräumung im Bezirk Dietikon folgt deshalb nicht den Regeln der Stadt Zürich. Wir räumen im Limmattal für Vermieter, Verwaltungen und Ämter. Den allgemeinen Ablauf einer Räumung nach Ausweisung kennen Sie vielleicht schon, hier steht, was im Bezirk zählt.
Bezirksgericht Dietikon als erste Instanz
Ausweisungen aus Wohnungen und Geschäftsräumen im Limmattal beurteilt das Bezirksgericht Dietikon. Für klare Fälle steht das summarische Verfahren nach Art. 257 ZPO offen. Ein typisches Beispiel ist eine Zahlungsverzugskündigung, auf die keine Reaktion kam. Der Entscheid bildet die Grundlage für die spätere Vollstreckung nach Art. 343 ZPO.
Der Tag der Ausweisung
Zuständig für den Vollzug ist das Gemeinde- oder Stadtammannamt, das der Entscheid nennt. Es plant den Ausweisungstermin im Limmattal, spricht sich mit der Verwaltung ab und kann Polizei aufbieten. Wir beginnen auf sein Zeichen und richten uns nach seinen Weisungen.
Die Unterschiede zwischen den Bezirken und die gemeinsamen Grundsätze zeigt unsere Kantonsseite zur Zwangsräumung.
Ordnung in jedem Raum
Wir halten den Zustand jedes Zimmers auf Bildern fest. Persönliche Unterlagen wie Pässe, Lohnausweise und Briefe kommen in eine eigene Schachtel. Gegenstände mit möglichem Wert erfassen wir in einer Liste der Habe. Was das Amt einlagern lässt, transportieren wir an seinen Lagerort. Möbel, Elektroschrott und Kehricht gehen getrennte Wege.
Für alltägliche Aufträge in der Region kennen Sie vielleicht unseren Räumungsservice in Dietikon.
Kosten und Vorschuss
Unsere Offerte folgt einer Besichtigung oder einer Fotoauswertung. Sie richtet sich nach Wohnungsgrösse, Füllgrad, Etage, Lift und Parkmöglichkeit. Gefährliche Stoffe wie Spraydosen oder Säuren rechnen wir zusätzlich. Den Vorschuss für die Zwangsvollstreckung der Ausweisung trägt grundsätzlich der Gesuchsteller, also meist der Vermieter. Er kann ihn später von der ausgewiesenen Partei zurückverlangen.
Gleich nebenan
Ab Altstetten beginnt die Stadt und damit ein anderer Bezirk mit eigenem Verfahren. Dort gilt die Zwangsräumung im Bezirk Zürich. Rufen Sie uns an unter 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
