Die Nachlassräumung im Kanton Freiburg führt uns an die Saane, ins Greyerzerland und an den Murtensee. Mit den Erben sprechen wir zuerst ab, was bleibt und was geht. Erst dann beginnt die Nachlassräumung mit Sortieren und Abtransport.

Friedensgericht als Anlaufstelle

Im Kanton Freiburg ist der Friedensrichter am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person die erste Adresse. Bei ihm geht die Erklärung zur Ausschlagung ein. Das Friedensgericht erstellt bei Bedarf auch das Inventar für die Steuerbehörde. So beschreiben es die Informationen des Kantons zu Testament und Erbschaft. Für die Erbausschlagung gilt eine Frist von drei Monaten (Art. 567 ZGB). Wer schon vorher Geschirr verschenkt oder Bilder mitnimmt, mischt sich ein (Art. 571 ZGB). Den Mietvertrag einer Wohnung beenden die Erben mit einer Kündigung nach Art. 266i OR.

Von der Unterstadt bis ins Greyerzerland

Freiburg liegt auf beiden Seiten der Sprachgrenze. Die Altstadt der Stadt Freiburg zieht sich steil zur Saane hinunter, mit engen Gassen und vielen Treppen. Im Greyerzerland um Bulle stehen Chalets und Bauernhäuser am Rand der Voralpen. Im Seebezirk rund um Murten wohnen viele Familien in Einfamilienhäusern nahe am See. Soll nur der Wohnzimmerschrank weg, genügt die Möbel Entsorgung im Kanton Freiburg.

Ablauf einer Hausräumung

Eine Haushaltsauflösung im Kanton Freiburg beginnt bei uns mit dem Sichten. Dokumente, Fotoalben und Andenken sammeln wir in einer Kiste für die Erben. Danach wird nach Material getrennt, also Holz, Metall, Glas und Elektro. Alte Farben oder Gasflaschen nehmen wir mit, wenn sie angemeldet sind. Zum Schluss übergeben wir die Räume besenrein.

Für Hausverwaltungen und Vermieter gibt es den Räumungsservice im Kanton Freiburg.

Kosten und Festpreis

Wir kommen zur Besichtigung oder beurteilen die Räume anhand von Fotos. Danach steht der Festpreis. Er richtet sich nach der Menge, dem Zugang, dem Stockwerk und dem Sonderabfall. Was noch einen Wert hat, ziehen wir auf Wunsch ab. So bleibt auch die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall gut planbar.

In der Kantonshauptstadt übernehmen wir ebenso die Nachlassräumung in Fribourg. Rufen Sie uns an, 079 724 81 57.

Häufige Fragen zur Nachlassräumung im Kanton Freiburg

Wer ist im Kanton Freiburg nach einem Todesfall zuständig?

Das richtet sich nach dem letzten Wohnort der verstorbenen Person und dem kantonalen Recht. Wir räumen erst, wenn Erben und Behörde die Räumung freigegeben haben. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Friedensgericht als Anlaufstelle».

Wie läuft eine Nachlassräumung im Kanton Freiburg ab?

Zuerst besichtigen wir die Wohnung gemeinsam mit den Erben. Persönliche Dinge sondern die Erben vorab aus, danach räumen, trennen und entsorgen wir und übergeben besenrein. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Ablauf einer Hausräumung».

Was kostet eine Nachlassräumung im Kanton Freiburg?

Der Preis hängt von Menge, Stockwerk, Lift, Tragweg und Zugang ab. Nach der Besichtigung erhalten Sie einen Fixpreis in einer schriftlichen Offerte. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Kosten und Festpreis».

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

Nachlassräumung in allen Orten im Kanton Freiburg

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