Hoch über dem Greyerzersee übernehmen wir die Nachlassräumung in Pont-la-Ville für Häuser, Chalets und Bauernhöfe. Die Nachlassräumung beginnt mit einem Rundgang über Hof und Haus.
Pont-la-Ville in der Gruyère
Pont-la-Ville liegt im Greyerzbezirk am Ostufer des Greyerzersees. Das Dorf ist ländlich geprägt, mit Bauernhäusern und Chalets. Von vielen Grundstücken reicht der Blick über den See bis in die Voralpen.
Grosse Einzelstücke wie Buffets oder Eckbänke lassen sich über die Sperrgutentsorgung im Kanton Freiburg separat abholen.
Was im Kanton Freiburg gilt
Zuständig ist das Friedensgericht des Greyerzbezirks. Es inventarisiert den Nachlass und versiegelt bei Bedarf Räume. Die Ausschlagung geht ebenfalls dorthin, wie ein Dokument der Freiburger Gerichte erklärt. Wer die Erbschaft ausschlagen will, schickt die Erklärung innert drei Monaten eingeschrieben (Art. 567 ZGB). Wer vorher Vieh oder Maschinen verkauft, mischt sich nach Art. 571 ZGB ein. Für gemietete Wohnungen steht Art. 266i OR bereit.
Bauernhof und Scheune
Bei einer Hausräumung im Erbfall auf einem Hof kommen Stall, Heubühne und Werkstatt dazu. Wir sichten zuerst und sichern Dokumente und Fotos. Alte Geräte, Ketten und Blech gehen ins Altmetall, Bretter ins Altholz. Altöl und Pflanzenschutzmittel holen wir nach Anmeldung. Für einzelne Möbel gibt es die Möbel Entsorgung im Kanton Freiburg.
Preis in Pont-la-Ville
Wir kommen vorbei oder prüfen Fotos und nennen dann einen Pauschalbetrag. Eine volle Heubühne zählt mehr als die Stube. Landmaschinen mit Käufer verrechnen wir auf Wunsch. Bis zur besenreinen Übergabe ist alles drin.
Im Hauptort
In der Stadt nebenan erledigen wir auch die Nachlassräumung in Bulle. Nummer 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
