Endreinigung vor der Wohnungsübergabe
Die Endreinigung ist die gründliche Reinigung einer Mietwohnung vor der Rückgabe an die Vermieterin. Dazu gehören Küche, Bad, Böden, Fenster und Schränke.
Was das Gesetz verlangt
Mieter müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Normale Abnützung ist erlaubt, Verschmutzung nicht. Ob Fachfirma oder selbst putzen, ist grundsätzlich Ihre Wahl, ausser der Vertrag sagt etwas anderes.
Die Reihenfolge der Schritte
Zuerst räumen, dann putzen, dann abgeben. Wenn Möbel, Kisten oder Sperrgut noch im Weg stehen, kann niemand richtig reinigen. Eine einfachere Stufe ist der Zustand besenrein, den manche Verträge genügen lassen.
Viele Mieterinnen und Mieter buchen eine Reinigungsfirma mit Abgabegarantie. Das heisst, die Firma putzt nach, falls bei der Abnahme etwas bemängelt wird. Achten Sie darauf, was genau abgedeckt ist, und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben. Die Räumung muss in jedem Fall zuerst abgeschlossen sein.
Was wir vor der Reinigung tun
Wir holen aus Wohnung, Keller und Estrich ab, was weg soll, und entsorgen es bei zugelassenen Betrieben. Die Endreinigung führt unser Partnerbetrieb mit Abgabegarantie aus. Wenn Sie wollen, kommen wir vorher kostenlos vorbei und nennen den Betrag schriftlich. Für Verwaltungen gibt es dazu die Vor Ort Besichtigung. Fotos reichen aber ebenfalls für eine erste Einschätzung.
