Entsorgungsservice Müller

Entsorgungsservice Müller

06 Nov 2026

Teilen

linkedin iconfacebook icon
Müller Entsorgungsservice liefert Sperrgut und Hausrat an einer offiziellen Entsorgungsstelle an

Entsorgungsnachweis als Beleg für Abfälle

Der Entsorgungsnachweis ist ein Beleg dafür, dass Abfälle von einer berechtigten Stelle angenommen und ordnungsgemäss entsorgt wurden. Er zeigt, was entsorgt wurde und wer es übernommen hat.

Wann ein Nachweis Pflicht ist

Für Privathaushalte besteht keine allgemeine Pflicht, die Übergabe von Abfällen zu belegen. Anders ist es bei Betrieben. Wer Sonderabfälle abgibt, arbeitet mit einem Begleitschein, der den Weg des Abfalls dokumentiert. Grundlage ist die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Was als Sonderabfall gilt, hängt vom Stoff ab.

Warum Verwaltungen und Erben ihn trotzdem wollen

Auch ohne Pflicht ist ein Beleg nützlich. Eine Liegenschaftsverwaltung möchte bei einer Räumung wissen, dass nichts wild abgelagert wurde. Erben möchten bei einer Nachlassräumung nachvollziehen können, was mit dem Hausrat geschah. Lassen Sie sich Lieferscheine oder Wägebelege der Annahmestelle zeigen und bewahren Sie diese mit der Rechnung auf.

Ein Beleg ersetzt keine Sorgfalt bei der Auswahl des Betriebs. Achten Sie darauf, dass der Entsorger über die nötigen Bewilligungen verfügt. Seriöse Betriebe nennen Ihnen gern die Annahmestellen, zu denen sie fahren.

Wie wir arbeiten

Wir trennen den Hausrat nach Material und bringen ihn zu zugelassenen Betrieben, statt irgendwo abzuladen. Brauchen Sie einen Beleg, sagen Sie das bitte vor dem Auftrag, damit wir ihn einplanen können. Alles Weitere zur Entsorgung mit Abholung besprechen wir bei der Offerte. Den Betrag erhalten Sie schriftlich im Voraus.

Zurück zum Glossar

sdfsdf

Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.

Partner Firmen