Entsorgungsnachweis als Beleg für Abfälle
Der Entsorgungsnachweis ist ein Beleg dafür, dass Abfälle von einer berechtigten Stelle angenommen und ordnungsgemäss entsorgt wurden. Er zeigt, was entsorgt wurde und wer es übernommen hat.
Wann ein Nachweis Pflicht ist
Für Privathaushalte besteht keine allgemeine Pflicht, die Übergabe von Abfällen zu belegen. Anders ist es bei Betrieben. Wer Sonderabfälle abgibt, arbeitet mit einem Begleitschein, der den Weg des Abfalls dokumentiert. Grundlage ist die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Was als Sonderabfall gilt, hängt vom Stoff ab.
Warum Verwaltungen und Erben ihn trotzdem wollen
Auch ohne Pflicht ist ein Beleg nützlich. Eine Liegenschaftsverwaltung möchte bei einer Räumung wissen, dass nichts wild abgelagert wurde. Erben möchten bei einer Nachlassräumung nachvollziehen können, was mit dem Hausrat geschah. Lassen Sie sich Lieferscheine oder Wägebelege der Annahmestelle zeigen und bewahren Sie diese mit der Rechnung auf.
Ein Beleg ersetzt keine Sorgfalt bei der Auswahl des Betriebs. Achten Sie darauf, dass der Entsorger über die nötigen Bewilligungen verfügt. Seriöse Betriebe nennen Ihnen gern die Annahmestellen, zu denen sie fahren.
Wie wir arbeiten
Wir trennen den Hausrat nach Material und bringen ihn zu zugelassenen Betrieben, statt irgendwo abzuladen. Brauchen Sie einen Beleg, sagen Sie das bitte vor dem Auftrag, damit wir ihn einplanen können. Alles Weitere zur Entsorgung mit Abholung besprechen wir bei der Offerte. Den Betrag erhalten Sie schriftlich im Voraus.
