Holz entsorgen, behandelt oder naturbelassen
Beim Holz entsorgen entscheidet der Zustand, ob es sich um naturbelassenes oder um behandeltes Holz handelt. Lacke, Beschichtungen und Holzschutzmittel verändern den Entsorgungsweg.
Naturbelassen oder lackiert
Sauberes, unbehandeltes Holz kann zu Holzwerkstoffen wie Spanplatten verarbeitet werden. Behandeltes Altholz wird in geeigneten Anlagen mit Filter verwertet. In Cheminée, Ofen oder im Freien darf nur naturbelassenes Holz brennen. Mit Holzschutzmittel behandelte Stücke gehören nicht in Privatfeuerungen.
Frisches Brennholz ist etwas anderes als Bauholz oder Möbelholz. Möbel bestehen oft aus Spanplatten mit Kunststoffbeschichtung, die nicht ins Cheminée gehören. Wer unsicher ist, gibt solche Stücke zur Entsorgung statt zum Verbrennen.
Wo Sie Holz selbst abgeben
Gemeinden nehmen Holz meist am Werkhof oder in der Sperrgutabfuhr an. Die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort, fragen Sie darum bei der Gemeinde nach. Beschläge und andere Teile aus Metall entfernen Sie vorher, wenn es einfach geht.
Möbel, Bretter und Paletten bei uns
Wir holen Holzmöbel, Bretter, Paletten und Regale aus Wohnung, Keller, Estrich oder Garage ab. Alles wird nach Material getrennt und in zugelassenen Betrieben verwertet. Bauschutt nehmen wir nicht. Bahnschwellen und bleihaltig gestrichene Fenster gelten als Sonderabfall und brauchen eine Anmeldung. Bei einer Räumung läuft das über den Räumungsservice. Den Betrag nennen wir vorab schriftlich, nach Foto oder kostenloser Besichtigung.
