Mulde auf öffentlichem Grund bewilligen
Eine Mulde auf öffentlichem Grund steht auf einer Strasse, einem Trottoir oder Platz, der der Allgemeinheit gehört. Dafür verlangen die meisten Gemeinden eine vorgängige Bewilligung, weil die Mulde Verkehr und Fussgänger beeinflusst.
Wer zuständig ist
Die Bewilligung erteilt die Gemeinde, meist über die Bauverwaltung oder die Polizei. Formulare, Fristen und Gebühren unterscheiden sich von Ort zu Ort. Fragen Sie deshalb früh bei der zuständigen Stelle nach. Auf Privatgrund wie einem eigenen Vorplatz entfällt die Bewilligung in der Regel. Wie so ein Behälter gebaut ist, zeigt der Beitrag zur Absetzmulde.
Was die Gemeinde meist verlangt
- Angaben zu Standort, Grösse und Dauer
- Absicherung mit Leuchten oder Warnzeichen, vor allem bei Dunkelheit
- Freihalten von Gehweg, Hydranten und Schächten
- Eine Ansprechperson, die bei Rückfragen erreichbar ist
Unser Weg bei Räumungen an der Strasse
Eine Mulde ohne Räumung stellen wir nicht auf, auch nicht auf Ihr Gesuch hin. Sie gehört bei uns ausschliesslich zu einer Komplett-Räumung, die wir selbst ausführen. Brauchen wir dafür Platz an der Strasse, besprechen wir das vorab mit Ihnen und der Verwaltung. Ihre Räumung beginnt mit der Offerte nach Fotos oder einer Besichtigung, ohne Kosten und mit schriftlichem Betrag. Wer nur wenige Stücke loswerden will, braucht gar keine Mulde, denn Einzelstücke holen wir auch direkt am Eingang ab.
