Sackgebühr und Gebührensack erklärt
Die Sackgebühr ist der Betrag, der im Preis eines offiziellen Gebührensacks für Kehricht steckt. Wer mehr Abfall produziert, zahlt mehr. Das nennt man Verursacherprinzip.
Warum es Gebührensäcke gibt
Das Umweltschutzgesetz verlangt, dass die Kosten der Entsorgung bei den Verursachern liegen (Art. 32a USG). Viele Gemeinden finanzieren die Kehrichtabfuhr deshalb über Säcke, andere über eine Grundgebühr plus Menge. Was gilt, regelt jede Gemeinde selbst.
Was nicht in den Sack gehört
Sperrgut, Elektrogeräte, Sonderabfall und Grünabfälle haben eigene Wege. Auch Karton und Altglas gehören nicht in den Gebührensack. Für sperrige Gegenstände braucht es je nach Gemeinde eine Sperrgutmarke statt eines Sacks.
Der Gebührensack bleibt ein Hilfsmittel für den Alltag. Er ersetzt weder Recycling noch Sperrgutabfuhr. Wer Karton bündelt, Glas sammelt und Grüngut separat abgibt, braucht weniger Säcke. So sinkt die Gebühr, und es bleibt mehr für die Wiederverwertung. Die Sammelstellen Ihrer Gemeinde sagen Ihnen, was wo hingehört.
Wenn der Sack nicht reicht
Bei einer Räumung fällt weit mehr an, als in Säcke passt. Wir holen Hausrat, Möbel und Geräte ab, trennen nach Material und bringen alles zu zugelassenen Betrieben. Sie erhalten den Betrag schriftlich, auf Wunsch nach einem Foto, bevor wir kommen. Wer Preise vergleichen will, schaut bei der Räumung Kosten nach.
