Wertanrechnung bei Räumung und Nachlass
Bei einer Wertanrechnung schätzen wir, was verwertbare Gegenstände aus dem Haushalt wert sind, und ziehen diesen Betrag von der Rechnung für die Räumung ab. So wird aus Dingen, die sonst im Abfall landen würden, ein Beitrag an die Kosten.
Was für eine Anrechnung in Frage kommt
Gefragt sind gut erhaltene Möbel, Antiquitäten, Kunst, Werkzeug, Sammlungen oder hochwertige Geräte. Was sich nicht verkaufen lässt, bleibt bei der normalen Entsorgung. Eine ähnliche Idee steckt im Nachlassankauf. Der Markt entscheidet, und nicht jedes alte Stück hat Wert, auch wenn es Erinnerungen weckt.
So läuft es ab
Schicken Sie uns Fotos der Stücke. Wir prüfen den Wert und teilen ihn mit, bevor etwas weggeht. Erst nach Ihrer Zustimmung wird verrechnet. Wer den Ankauf selbst anfragen möchte, nutzt den Ankauf mit Wertausgleich.
Besonderheiten im Nachlass
Bei einem Todesfall entscheiden die Erben, und es wird erst mit deren Zustimmung etwas entsorgt oder angerechnet. Persönliche Papiere und Erinnerungsstücke gehen zurück an die Erben. Bei unserer Nachlassräumung steht der Betrag schriftlich vorab fest. Verkaufen Sie lieber einzelne Stücke selbst, ist das ebenfalls möglich. Wir räumen dann den Rest. Unsere Schätzung gibt eine ehrliche erste Einschätzung zum Wert, die Sie in Ruhe prüfen dürfen, auch zusammen mit Ihrer Familie.
