Wohnungsräumung nach einem Todesfall
Eine Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Räumung der Wohnung einer verstorbenen Person. Sie wird von den Erben oder von ihnen Beauftragten veranlasst, sobald klar ist, was aufbewahrt werden soll.
Wer entscheidet über den Nachlass?
Die Erben entscheiden gemeinsam. Mit der Erbenbescheinigung nach Art. 559 ZGB können sie sich gegenüber Vermietung, Bank und Behörden ausweisen. Wer noch überlegt, die Erbschaft auszuschlagen, sollte vor der Räumung Rat einholen. Die Frist dafür beträgt drei Monate (Art. 567 ZGB), und Handlungen am Nachlass können als Annahme gelten.
Was mit Papieren und Wertsachen geschieht
Persönliche Papiere, Fotos, Schmuck und Bargeld gehören nicht in den Container. Sie gehen an die Erben. Entsorgt wird bei uns erst, wenn die Erben zugestimmt haben. Viele sichten zuerst selbst und lassen dann abholen, was übrig bleibt.
So läuft es bei uns ab
Wir besichtigen die Wohnung auf Wunsch kostenlos oder beurteilen sie nach Fotos. Der Betrag liegt danach schriftlich vor. Am Räumungstag tragen wir Möbel und Hausrat aus der Wohnung, sortieren nach Material und bringen alles zu zugelassenen Betrieben. Eine Wohnungsräumung lässt sich auch auf einen Samstag legen, ohne Aufpreis.
Und der Keller?
Oft gehört zur Wohnung ein Abteil im Untergeschoss, das ebenfalls geleert werden muss. Wie das abläuft, beschreibt der Begriff Keller entrümpeln. Für Angehörige ist es meist hilfreich, wenn alles in einem Auftrag erledigt wird.
