Unsere Nachlassräumung in Wettingen beginnt mit einem Gespräch. In Wettingen räumen wir Wohnungen und Häuser, die nach einem Todesfall leer werden müssen. Sie bestimmen, was bleibt, wir kümmern uns um alles andere, vom Kellerabteil bis zur Abgabe an die Verwaltung.

Wettingen. Viele Mietwohnungen, viele Abgabetermine

Wettingen liegt im Bezirk Baden an der Limmat und grenzt direkt an die Stadt Baden. Bekannt ist die Gemeinde unter anderem für das ehemalige Zisterzienserkloster an der Limmat. Für Erbschaften ist hier das Bezirksgericht Baden zuständig. In Wettingen räumen wir besonders oft Mietwohnungen in grösseren Überbauungen, entscheidend sind dort der Abgabetermin der Verwaltung, der Lift und das Kellerabteil, das man leicht vergisst.

Erst klären, dann räumen

Eine Nachlassräumung ist kein gewöhnlicher Auszug. Bevor etwas aus der Wohnung getragen wird, sollten drei Punkte geklärt sein.

  • Inventar. Im Aargau wird nach jedem Todesfall ein Steuerinventar erstellt. Vorher darf ohne Zustimmung der Behörde nicht über das Vermögen verfügt werden.
  • Annahme oder Ausschlagung. Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate (Art. 567 Zivilgesetzbuch). Wer vorher Sachen entfernt, verliert dieses Recht.
  • Auftraggeber. Alle Erben gemeinsam, ein Willensvollstrecker oder eine bevollmächtigte Person.

Sind die Punkte offen, beraten wir Sie nicht rechtlich, sondern sagen Ihnen, wen Sie fragen können, und warten mit der Nachlassräumung.

Was wir in der Wohnung machen

Zuerst sichten wir. Wir öffnen jede Schublade, jede Schachtel und jeden Umschlag, weil gerade in älteren Haushalten Dokumente, Bargeld oder Schmuck an unerwarteten Stellen liegen. Alles Persönliche geht in beschriftete Kisten und auf eine Fundstück-Liste. Danach räumen wir, bauen Einbauten und Möbel ab, trennen nach Material und reinigen besenrein. Auf Wunsch fotografieren wir jeden Raum vorher und nachher.

Elektrogeräte, Leuchtmittel, Batterien und Haushaltchemikalien gehören nicht in den Kehricht. Wir geben sie an Stellen ab, die sie annehmen dürfen. Möchten Sie nur einen Teil räumen und einzelne Stücke später holen lassen, ist eine Möbel Entsorgung in Wettingen die einfachere Lösung.

Was nicht zu unserem Angebot gehört

Kein Lager, keine Einlagerung von Möbeln, keine zertifizierte Vernichtung von Akten und keine Bewertung von Kunst oder Sammlungen. Was die Erben aufbewahren wollen, nehmen sie vor der Räumung selbst mit.

Preis. Was ihn bestimmt

Die Pauschale ergibt sich aus der Menge, dem Stockwerk, dem Lift, der Distanz vom Fahrzeug zur Tür, den Nebenräumen und dem Anteil an Sonderabfall. Nach der Besichtigung erhalten Sie eine schriftliche Offerte. Sie gilt so, wie sie unterschrieben ist. Bezahlt wird üblicherweise aus dem Nachlass.

Kurz beantwortet

Müssen wir beim Räumen dabei sein?

Nicht zwingend. Viele Erben kommen am Anfang für eine halbe Stunde, zeigen, was bleibt, und überlassen uns den Rest.

Was ist mit dem Briefkasten und der Post?

Post, die wir finden, legen wir zu den Fundstücken. Den Nachsendeauftrag muss die Erbengemeinschaft bei der Post selbst einrichten.

Sind nur noch Schränke und Bettgestelle aus dem Estrich wegzuräumen, reicht die Sperrgutentsorgung in Wettingen.

Wie erreiche ich Sie?

Unter 079 724 81 57 oder über das Anfrageformular.

Weitere Orte

Wir sind regelmässig im Limmattal unterwegs, etwa für eine Nachlassräumung in Würenlos oder in Baden.

Diese Informationen sind allgemein und keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Auskünfte von Gericht und Gemeinde. Stand der Rechtslage November 2026.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

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