Eine Nachlassräumung in Wohlen AG braucht klare Absprachen. Ein Elternhaus im Freiamt zu räumen, braucht Zeit und Fingerspitzengefühl. Wir übernehmen in Wohlen die körperliche Arbeit und die Entsorgung, und sorgen dafür, dass nichts verschwindet, was den Erben wichtig ist.
Wohlen im Freiamt
Wohlen ist die grösste Gemeinde im Bezirk Bremgarten und gehört zum Aargauer Freiamt. Früher war der Ort ein Zentrum der Strohflechterei, heute prägen Einfamilienhäuser, ältere Mehrfamilienhäuser und neue Überbauungen das Bild. Für Erbschaften ist das Bezirksgericht Bremgarten zuständig. Bei Häusern rechnen wir in Wohlen oft mit vollen Estrichen, Werkstätten im Keller und Gartenhäusern, das gehört in die Offerte, damit es am Räumungstag keine Überraschung gibt. Den allgemeinen Ablauf beschreibt unsere Seite zur Nachlassräumung.
Bevor wir kommen. Inventar und Ausschlagung
Nach einem Todesfall nimmt die Behörde im Aargau ein Steuerinventar auf. Solange es nicht abgeschlossen ist, verfügen die Erben ohne Zustimmung nicht über das Vermögen, und eine Räumung ist eine Verfügung über Vermögen. Zudem sollte niemand aus der Erbengemeinschaft Gegenstände wegnehmen, solange eine Ausschlagung noch in Frage kommt. Die Frist dafür beträgt drei Monate, die Erklärung geht an das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz. Das kantonale Formular erklärt die Einzelheiten.
Ein Haus räumen. Unser Ablauf
Bei einem ganzen Haus beginnen wir mit einem Rundgang, bei dem die Erben zeigen, was sie behalten möchten. Diese Dinge markieren wir oder stellen sie in einem Raum zusammen. Wer nicht anreisen kann, zeigt uns das Haus bei einer Video-Besichtigung. Dann sichten wir systematisch, Raum für Raum. Ordner, Fotoalben, Testamente, Schlüssel, Wertgegenstände und Bargeld legen wir zur Seite und notieren sie.
Geräumt wird von oben nach unten. Estrich, Wohnräume, Keller, zum Schluss Garage und Garten. Holz, Metall, Elektro, Textilien, Glas und Restabfall trennen wir direkt vor Ort. Pflanzenschutzmittel, Farben und Öle aus der Werkstatt gelten als Sonderabfall und gehen getrennt weg. Am Ende ist das Haus besenrein und bereit für die Schätzung, den Verkauf oder die Übergabe an einen Erben.
Was die Erben selbst organisieren
Wir lagern nichts ein. Möbel, die jemand übernehmen will, müssen vorher abgeholt werden. Akten mit vertraulichem Inhalt vernichten wir nicht zertifiziert, sondern übergeben sie Ihnen. Und bei wertvollen Sammlungen raten wir zu einer Schätzung durch eine Fachperson, bevor wir räumen.
Kosten
Ein Haus mit Estrich und Werkstatt braucht mehr Leute und mehr Fahrten als eine Zweizimmerwohnung. Deshalb gibt es keine Preisliste, sondern eine Pauschal-Offerte nach Besichtigung. Wichtig sind Menge, Zugang, Anzahl Stockwerke, Nebengebäude und Sonderabfall. Ist das Haus bereits weitgehend leer und stehen nur noch grosse Stücke, ist eine Möbel Entsorgung in Wohlen oft günstiger.
Fragen aus dem Freiamt
Das Haus soll verkauft werden. Räumen Sie vor oder nach der Schätzung?
Das entscheiden die Erben. Für die Schätzung der Liegenschaft muss das Haus nicht leer sein. Für Besichtigungen mit Kaufinteressenten hilft eine geräumte Liegenschaft aber oft.
Ein Erbe wohnt im Ausland. Geht das?
Ja, wenn er dem Auftrag schriftlich zustimmt oder eine Vollmacht erteilt hat. Fotos und Fundstück-Liste schicken wir per E-Mail.
Wie lange dauert ein Einfamilienhaus?
Das hängt von der Menge ab. Nach der Besichtigung sagen wir Ihnen, mit wie vielen Tagen Sie rechnen müssen. Erreichbar sind wir unter 079 724 81 57.
Um sperrige Möbel aus Keller und Estrich kümmert sich auf Wunsch die Sperrgutentsorgung in Wohlen AG.
Bezirk Bremgarten
Auch in den übrigen Gemeinden des Bezirks sind wir tätig, zum Beispiel bei einer Nachlassräumung in Widen auf dem Mutschellen.
Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte des Bezirksgerichts und der Gemeinde. Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
