Zwischen Oberwald und Lax liegen im Bezirk Goms viele kleine Dörfer, und doch kommt auch hier eine Zwangsräumung im Goms vor. Wir räumen Wohnungen und Häuser, wenn ein Mieter trotz Entscheid nicht auszieht. Unser Vorgehen bei einer Räumung nach Ausweisung kennt man aus anderen Regionen, im Goms kommen lange Anfahrten und der Winter dazu.
Das Gericht in Brig entscheidet auch für das Goms
Ein eigenes Bezirksgericht hat das Goms nicht. Zuständig ist das Bezirksgericht Brig, Östlich Raron und Goms an der Alten Simplonstrasse in Brig. Dort stellt der Vermieter das Gesuch um Ausweisung. Ist der Sachverhalt unbestritten und die Lage klar, entscheidet das Gericht im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO. Für die Vollstreckung gilt Art. 343 ZPO. Die Anschrift steht in der Übersicht der Walliser Bezirksgerichte.
Polizei und Vermieter am Vollzugstag
Das Walliser Einführungsgesetz zur ZPO bezeichnet die Kantonspolizei als Vollstreckungsbehörde. Häufig darf der Vermieter laut Entscheid Polizei und Dritte rufen. Bei einer Mieterausweisung im Goms stimmen wir die Uhrzeit genau ab, damit niemand vergeblich ins hintere Tal fährt. Die Polizei sichert die Lage, danach beginnen wir.
Wie das Verfahren im ganzen Kanton läuft, beschreibt unser Text zur Zwangsräumung im Kanton Wallis.
Was wir im Haus erledigen
Ein Räumungsprotokoll mit Fotos steht am Anfang. Jedes Zimmer wird abgelichtet und im Inventar erfasst. Ausweise, Briefe und Bankunterlagen kommen in eine eigene Kiste. Möbel, die der Mieter später abholen darf, fahren wir zum Lagerort, den das Amt vorgibt. Ein eigenes Lager haben wir nicht. In alten Gommer Holzhäusern mit steilen Treppen tragen wir vieles von Hand und sortieren danach Altholz, Eisen und Geräte.
Zieht jemand ohne Gericht aus, genügt unser Räumungsservice im Wallis.
Was die Räumung im Goms kostet
Zuerst schauen wir uns das Objekt an oder lassen uns Bilder schicken. Volumen, Zugang, Etage und Termin bestimmen dann die Offerte. Farben oder Batterien erscheinen als eigener Posten. Liegt Schnee auf der Zufahrt, steigt der Aufwand. Bezahlt wird zuerst vom Vermieter als Gesuchsteller. Ob er den Betrag beim Mieter zurückholen darf, regelt der Entscheid.
Weiter talabwärts
Mörel, Bitsch und die Riederalp behandelt unser Text zur Zwangsräumung im Bezirk Östlich Raron. Fragen zur besenreinen Rückgabe beantworten wir unter 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
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