Am oberen Zürichsee betrifft eine Zwangsräumung im Bezirk Höfe die drei Gemeinden Freienbach, Wollerau und Feusisberg. Zuständig ist das Bezirksgericht an der Rebhaldenstrasse in Freienbach. Wir treffen keine Entscheide. Wir setzen die Räumung nach Gerichtsentscheid um, wenn der Vermieter uns dazu beauftragt.
Der Einzelrichter in Freienbach
Pfäffikon, Bäch, Hurden und Schindellegi gehören alle zum Bezirksgericht Höfe. Für eine Ausweisung in Freienbach und Wollerau reicht der Vermieter sein Gesuch beim Einzelrichter ein. Ist alles klar, entscheidet er nach Art. 257 ZPO. Er ist auch Vollstreckungsgericht nach Art. 343 ZPO. Angaben zum Gericht finden Vermieter beim Bezirksgericht Höfe.
Ein Vollzugstermin in den Höfen
Häufig darf der Vermieter laut Entscheid selbst oder durch eine Firma räumen lassen. Die Kantonspolizei hilft, wenn sich jemand widersetzt. Viele Wohnungen in den Höfen liegen in neueren Überbauungen mit Tiefgarage und Lift. Dort klären wir die Einfahrtshöhe und reservieren den Lift bei der Verwaltung.
Wie der Kanton das Verfahren ordnet, zeigt die Seite Zwangsräumung Kanton Schwyz.
Vor Ort genau arbeiten
Wir beginnen mit Fotos von Zimmern, Küche, Bad, Keller und Balkon. Dann listen wir die Gegenstände auf, die wir abtransportieren. Unterlagen und persönliche Dinge legen wir getrennt bereit. Wohin der Hausrat kommt, bestimmt die Weisung, eine Einlagerung bei uns gibt es nicht. Entsorgt wird sortiert nach Elektro, Metall, Holz, Glas und Kehricht. Diese Räumung mit Beweissicherung erleichtert die Abnahme durch die Verwaltung.
Für gewöhnliche Räumungen gibt es den Räumungsservice in Freienbach.
Was in den Höfen den Preis bestimmt
Unsere Offerte basiert auf einer Besichtigung oder auf Fotos. Volumen, Stockwerk, Lift, Tragweg und Sonderabfall sind die wichtigsten Faktoren. Wartezeiten in Tiefgaragen und knappe Fristen erhöhen den Aufwand. Die Rechnung geht zuerst an den Vermieter. Ob er sie auf den ausgewiesenen Mieter überwälzen kann, regelt der Kostenentscheid.
Hinauf nach Einsiedeln
Über Schindellegi erreicht man das Hochtal. Dafür gibt es die Zwangsräumung im Bezirk Einsiedeln. Wir sind unter 079 724 81 57 erreichbar.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
