Für eine Zwangsräumung im Bezirk Laufen fahren wir nach Laufen, Zwingen, Grellingen oder bis nach Roggenburg. Das Laufental gehört seit 1994 zum Kanton Basel-Landschaft und wird gerichtlich von Arlesheim aus betreut. Wir räumen, wenn der Entscheid vollstreckbar ist. Die Einzelheiten einer Zwangsräumung mit uns stehen in der Übersicht.
Zivilkreisgericht West als erste Instanz
Ein eigenes Gericht hat das Laufental nicht. Zuständig ist das Zivilkreisgericht West mit Sitz in Arlesheim, das ausdrücklich auch Laufen, Wahlen und Liesberg in seiner Gemeindeliste führt. Das Präsidium entscheidet über die Ausweisung im Laufental. Bei klarer Lage reicht ein Gesuch nach Art. 257 ZPO. Kontakt und Zuständigkeiten nennt die Seite des Gerichts in Arlesheim.
Wer die Ausweisung umsetzt
Laut kantonaler Ordnung vollstreckt die Sicherheitsdirektion gerichtliche Entscheide. Meist enthält der Entscheid gemäss Art. 343 ZPO bereits die angedrohte Polizeiräumung. Kommt es so weit, legt die Behörde den Termin fest. Wir sind dann mit Fahrzeug und Material vor Ort.
Die Grundlagen für den ganzen Kanton erklärt die Seite Zwangsräumung im Baselbiet.
Räumen in kleinen Gemeinden
Viele Objekte im Bezirk sind ältere Häuser mit Keller, Schopf und Garten. Wir halten den Zustand auf Fotos fest und schreiben ein Verzeichnis der Habe. Persönliche Papiere packen wir getrennt. Sachen, die gesichert werden müssen, gehen an die Adresse, die das Amt nennt. Holz, Metall, Elektrogeräte und Grüngut bringen wir zu den passenden Stellen.
Ohne Gericht unterstützt Sie der Räumungsservice in Laufen.
Kosten auf dem Land
Die Offerte folgt nach einer Besichtigung oder nach zugesandten Bildern. Neben der Menge zählen Schopf, Garten, Treppen und die Zufahrt zum Haus. Kurze Fristen und Sonderabfall wie Öl oder Pflanzenschutzmittel erhöhen den Aufwand. In der Regel geht die Rechnung zuerst an die Vermieterschaft. Sie kann den Betrag gestützt auf den Kostenentscheid bei der Mieterschaft geltend machen.
Richtung Agglomeration
Dasselbe Gericht ist für das Birseck und das Leimental zuständig. Dazu gibt es die Seite Zwangsräumung im Bezirk Arlesheim. Telefonisch erreichen Sie uns unter 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
