Am Rathausplatz in Leuk-Stadt sitzt das Gericht, das über jede Zwangsräumung im Bezirk Leuk entscheidet. Gericht und Wohnungen liegen hier nah beieinander. Wir räumen in Leuk, Susten, Turtmann, Gampel und Leukerbad. Den Auftrag geben Vermieter, Verwaltungen oder die Behörde. Allgemeines zur Zwangsräumung gilt auch hier.

Bezirksgericht Leuk und Westlich Raron

Zwei Bezirke teilen sich dieses Gericht. Es prüft Gesuche um Ausweisung und entscheidet bei unbestrittenem Sachverhalt im raschen Verfahren nach Art. 257 ZPO. Wird der Entscheid nicht befolgt, folgt die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO. Wer die Kanzlei erreichen will, findet Telefon und Anschrift in der kantonalen Gerichtsübersicht.

Am Tag der Ausweisung

Für die Durchsetzung ist im Wallis die Kantonspolizei zuständig. Das Gericht ermächtigt den Vermieter meist, bei Bedarf Polizei und Dritte beizuziehen. Am Ausweisungstag in Leuk treffen sich alle zur vereinbarten Zeit. Die Polizei klärt die Lage mit dem Mieter, dann übernehmen wir. In Leukerbad mit vielen Ferienwohnungen kann ein Hauswart mit Schlüssel den Zugang erleichtern.

Wie das Wallis die Vollstreckung grundsätzlich regelt, steht in Zwangsräumung im Kanton Wallis.

Räumen, ordnen, festhalten

Wir halten den Zustand mit Bildern fest und schreiben ein Inventar. Papiere, Schmuck und Fotos landen in einer separaten Kiste. Was nach Weisung aufbewahrt wird, bringen wir an den vom Amt bezeichneten Ort. Ein eigenes Lager bieten wir nicht an. Der Rest wird nach Material sortiert und fachgerecht entsorgt. Am Schluss steht eine besenrein übergebene Wohnung.

Brauchen Sie nur eine Entsorgung im Wallis, geht das ohne Gerichtsverfahren.

Preis und Kostenträger

Erst nach Besichtigung oder Fotos nennen wir einen Preis. Er richtet sich nach Volumen, Etage, Lift, Distanz zum Fahrzeug und Frist. Altöl, Farben oder Gasflaschen behandeln wir als Sonderabfall. Unsere Rechnung erhält der Vermieter, der die Vollstreckung beantragt hat. Eine Überwälzung auf den Mieter hängt vom Vollstreckungsentscheid ab.

Nach Westen ins Unterwallis

Westlich von Leuk beginnt der Bezirk Sierre. Dort gilt unsere Zwangsräumung im Bezirk Sierre. Für eine Wohnungsräumung nach Gerichtsentscheid rufen Sie 079 724 81 57 an.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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