Genf hat für die Zwangsräumung das wohl ausführlichste Verfahren der Schweiz. Das Tribunal des baux et loyers entscheidet über die Ausweisung und auch über die Vollstreckung. Bei Wohnungen sind Vertreter des Wohnungsdepartements und der Sozialdienste dabei. Ausgeführt wird die Räumung von einem Huissier judiciaire, danach nötigenfalls mit der Polizei. Entsorgungsservice Müller räumt im Auftrag des Vermieters.

Tribunal des baux et loyers

Für die Mieterausweisung in Genf ist ein einziges kantonales Gericht zuständig, das Tribunal des baux et loyers an der Rue de l'Athénée. Meist beginnt das Verfahren bei der Commission de conciliation. Aus humanitären Gründen kann der Vollzug aufgeschoben werden. Informationen gibt die Seite des Tribunal des baux et loyers.

Huissier judiciaire und Polizei

Bei Wohnungen muss vor jedem Polizeieinsatz ein Huissier judiciaire eingreifen. Er leitet die Räumung. Die Kantonspolizei unterstützt ihn mit einer eigenen Abteilung für Ausweisungen und Möbellager.

Einlagerung höchstens einen Monat

Auf Verlangen der ausgewiesenen Person kommen die Möbel in ein öffentliches Lokal. Dort bleiben sie höchstens einen Monat. Danach werden sie an regelmässig angekündigten öffentlichen Versteigerungen verkauft. Das Lager führt die Polizei, nicht das Räumungsunternehmen.

Unser Teil

Wir räumen nach Anweisung des Huissier, fotografieren alles und erfassen die Gegenstände. Was ins Polizeilager geht, transportieren wir dorthin. Den Rest trennen wir, Sonderabfall geht nach den Regeln, die das BAFU vorgibt, an bewilligte Annahmestellen. Was nach der Lagerfrist entsorgt werden muss, übernimmt auf Wunsch unsere Entsorgung in Genf.

Kosten

Bei den Kosten einer Zwangsräumung in Genf kommen Huissier, Polizei und Räumung zusammen. Unseren Anteil berechnen wir nach Menge, Etage und Fahrt.

Genf hat keine Bezirke. Bei einem gewöhnlichen Auszug übernehmen wir die Räumung in Genf.

Den allgemeinen Ablauf einer Zwangsräumung beschreibt unsere Übersicht.

Die Kommunikation mit dem Huissier stimmen wir vor Ort ab, mit Ihnen sprechen wir Deutsch. Telefon 079 724 81 57 oder Kontaktformular. Genfer Stand November 2026, keine Rechtsberatung.

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