Für eine Zwangsräumung in Nidwalden ist das Kantonsgericht in Stans zuständig. Das Einzelgericht der Zivilabteilung entscheidet über die Ausweisung und auch über die Vollstreckung. Eine bestimmte Vollzugsbehörde nennt das Gesetz nicht. In der Praxis ermächtigt das Gericht oft den Vermieter, selbst zu räumen und bei Bedarf die Polizei zu rufen. Dafür braucht der Vermieter ein Team, das sorgfältig arbeitet. Das sind wir.
Was ein aktueller Entscheid zeigt
In einem Fall aus dem Jahr 2026, den das Obergericht bestätigt hat, durfte der Vermieter die Wohnung räumen. Die Mieter mussten ihre Sachen innert 14 Tagen nach Ablauf der Räumungsfrist abholen. Danach durfte der Vermieter sie verkaufen oder entsorgen, unter Beachtung allfälliger Rechte Dritter. Das ist ein Einzelfall und keine allgemeine Regel. Es zeigt aber, worauf es ankommt: auf den genauen Wortlaut des Entscheids.
Wo Sie das Gesuch einreichen
Nidwalden hat keine Bezirksgerichte. Das Gesuch um Ausweisung des Mieters in Nidwalden geht an das Kantonsgericht. Kontakt und Formulare finden Sie auf der Seite des Kantonsgerichts Nidwalden.
Unsere Aufgabe
Wir halten den Zustand der Wohnung mit Fotos fest, listen auf, was wir mitnehmen, und bewahren Dokumente getrennt auf. Muss der Vermieter Sachen während einer Frist zur Abholung bereithalten, besprechen wir mit ihm, wo das möglich ist. Wir selbst lagern nicht ein. Sonderabfall geben wir dort ab, wo es die Regeln des BAFU verlangen. Für Abfall, der nach der Frist liegen bleibt, bieten wir eine Entsorgung in Nidwalden an.
Was es kostet
Bei der Frage nach den Kosten einer Räumung nach Ausweisung zählen Volumen, Stockwerk, Tragweg und die Art der Abfälle. Sie erhalten vorab eine schriftliche Offerte. Die Rechnung geht an den Vermieter oder die Verwaltung.
Von Stans bis Hergiswil oder Beckenried sind wir rasch vor Ort, auch für eine gewöhnliche Räumung in Nidwalden.
Die allgemeinen Schritte einer Zwangsräumung stehen auf unserer Hauptseite.
Muss ich die Polizei selbst aufbieten?
Nur wenn der Entscheid das so vorsieht und es nötig ist. Meist genügt es, sie vorab zu informieren.
Häufige Fragen zur Zwangsräumung im Kanton Nidwalden
Wer ordnet eine Zwangsräumung im Kanton Nidwalden an?
Das Gericht oder die zuständige Behörde im Kanton Nidwalden
Wer ordnet eine Zwangsräumung im Kanton Nidwalden ordnet die Ausweisung an, wir führen nur die Räumung aus, im Auftrag von Vermieter oder Verwaltung. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Was ein aktueller Entscheid zeigt».Was ist beim Vollzug einer Zwangsräumung im Kanton Nidwalden zu beachten?
Vor dem Einsatz klären wir mit der verantwortlichen Stelle, wann wir beginnen dürfen und was mitgenommen wird. Wer den Vollzug leitet, ergibt sich aus dem Entscheid. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Wo Sie das Gesuch einreichen».
Was kostet eine Zwangsräumung im Kanton Nidwalden?
Die Rechnung geht an den Auftraggeber, also an Vermieter oder Verwaltung. Vorab erhalten Sie eine schriftliche Offerte, der Preis richtet sich nach Aufwand, Zugang und Abfallart. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Was es kostet».
Ihre Fragen beantworten wir unter 079 724 81 57 oder über das Kontaktformular. Was hier zu Nidwalden steht, ist keine Rechtsberatung und entspricht dem Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
