Eine Zwangsräumung in Obwalden beginnt beim Kantonsgericht in Sarnen. Sein Präsidium entscheidet als Einzelrichter über die Ausweisung und ordnet auf Begehren auch den Vollzug an. Für die Zwangsmassnahmen kann es das Einwohnergemeindepräsidium der Gemeinde betrauen, in der die Wohnung liegt. Entsorgungsservice Müller unterstützt dabei mit Personal, Fahrzeug und sauberer Dokumentation.
Warum das Gemeindepräsidium mitredet
Das Obwaldner Gerichtsorganisationsgesetz erlaubt es, die Ersatzvornahme an die Gemeinde zu übertragen. Das Gemeindepräsidium kann dann einen Kostenvorschuss verlangen und die Polizei beiziehen. Für den Vermieter heisst das, dass er neben dem Gericht oft auch mit der Gemeinde spricht. Allgemeine Informationen bietet die Seite der Obwaldner Gerichte.
Unser Einsatz in Sarnen, Alpnach oder Engelberg
Ob Wohnung in Sarnen, Haus in Alpnach oder Ferienwohnung in Engelberg, wir stimmen den Einsatz mit der verantwortlichen Stelle ab. Vor Ort fotografieren wir jeden Raum und erfassen die Gegenstände. Wertsachen und Dokumente bleiben getrennt. Abfall und Sonderabfall trennen wir und bringen beides an Annahmestellen, die das Bundesamt für Umwelt BAFU dafür vorsieht. Bleibt Abfall im Estrich, holen wir ihn später mit einer Entsorgung in Obwalden.
Hausrat und Möbel
Was mit den Sachen geschieht, bestimmt in Obwalden der Vollzugsentscheid. Eine kantonale Einlagerungsregel ist uns nicht begegnet. Wir folgen der Weisung des Gerichts oder der Gemeinde und haben selbst keine Lagerräume.
Kostenvorschuss und Abrechnung
Für die Mieterausweisung in Obwalden fällt oft ein Vorschuss an die Gemeinde an. Unsere Kosten offerieren wir dem Auftraggeber schriftlich. Massgebend sind Wohnungsgrösse, Tragweg, Lift und Abfallmenge.
Obwalden hat keine Bezirke, ein Kantonsgericht ist für alle sieben Gemeinden zuständig. Wer nach einem normalen Auszug eine Wohnung leeren muss, bestellt bei uns eine Räumung in Obwalden.
Wie eine Zwangsräumung generell abläuft, erklären wir auf der Übersicht.
Kann die Gemeinde uns direkt beauftragen?
Ja, wenn sie mit dem Vollzug betraut ist. Wir arbeiten dann in ihrem Auftrag und rechnen mit ihr ab.
Wir sind erreichbar unter 079 724 81 57 und über das Kontaktformular. Der Obwaldner Teil ist keine Rechtsberatung, Stand ist November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
