Wer in der Region Engiadina Bassa/Val Müstair eine Wohnung vermietet, ob in Zernez, Scuol, Samnaun oder im Val Müstair, hat es mit einem eigenen Regionalgericht zu tun. Eine Zwangsräumung in der Region Engiadina Bassa/Val Müstair setzt einen rechtskräftigen Ausweisungsentscheid voraus. Wir leeren die Wohnung danach im Auftrag von Vermieterin, Verwaltung oder Gericht. Unser Angebot zur Räumung nach Ausweisung gilt auch hier.

Regionalgericht im Unterengadin

Das frühere Bezirksgericht Inn wurde zum Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair. Es behandelt Gesuche um Ausweisung durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter. Für eine Ausweisung im Unterengadin genügt bei klarer Sach- und Rechtslage das schnelle Verfahren nach Art. 257 ZPO. Ist der Entscheid vollstreckbar, folgt die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO durch dasselbe Gericht. Anschrift und Öffnungszeiten finden sich beim Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair.

Wie der Vollzugstag hier abläuft

Das Gericht kann die Kantons- oder Gemeindepolizei beiziehen. Ein Amt dazwischen gibt es nicht. Wir treffen uns mit den Beteiligten vor dem Haus, die Polizei klärt die Lage und öffnet bei Bedarf. Romanisch sprechende Nachbarn oder Behörden sind hier normal, wir kommunizieren auf Deutsch und halten alles schriftlich fest.

Die Regeln für alle elf Regionen erklärt unsere Seite Zwangsräumung im Kanton Graubünden.

Unsere Arbeit im Haus

Viele Häuser im Unterengadin haben dicke Mauern, enge Treppen und tiefe Keller. Wir tragen deshalb von Hand und planen mehr Leute ein. Jedes Zimmer wird fotografiert, die Exmission wird mit Liste belegt. Wichtige Papiere legen wir separat. Gegenstände zur Aufbewahrung kommen an den Ort, den das Gericht nennt. Holz, Metall und Elektroschrott trennen wir sauber.

Für Altholz, Möbel und Sperriges nach dem Termin bieten wir die Entsorgung in Scuol an.

Preis und Kostentragung

Wir rechnen nach Volumen, Tragweg, Stockwerk und Anfahrt. Ölkanister, Farben und Chemikalien kommen gesondert dazu. Eine Offerte gibt es nach Fotos oder Besichtigung. Den Kostenvorschuss für die Vollstreckung trägt in der Regel der Vermieter. Später kann er ihn vom ausgewiesenen Mieter zurückfordern.

Über den Flüelapass

Auf der anderen Seite des Passes gilt die Zwangsräumung in der Region Prättigau/Davos. Für Ihre Anfrage im Unterengadin wählen Sie 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

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