Maienfeld, Malans, Zizers, Trimmis, Untervaz und die Gemeinde Landquart liegen in der Region Landquart, die früher ein Bezirk war. Für eine Zwangsräumung in der Region Landquart braucht es einen vollstreckbaren Gerichtsentscheid, ohne den darf niemand die Wohnung leeren. Liegt er vor, übernehmen wir die Räumung nach Ausweisungsentscheid mit Team und Fahrzeugen.
Zuständig ist das Regionalgericht Landquart
Die Bündner Herrschaft und das Churer Rheintal bilden einen eigenen Gerichtssprengel. Das Regionalgericht Landquart hat das frühere Bezirksgericht abgelöst. Der Einzelrichter prüft die Ausweisung im summarischen Verfahren. Bei eindeutiger Lage reicht Art. 257 ZPO. Für den Zwangsvollzug in der Bündner Herrschaft ordnet das Gericht nach Art. 343 ZPO den Zwangsvollzug an. Die Kontaktdaten liefert das Regionalgericht Landquart.
Wer am Termin dabei ist
Neben uns erscheinen meist eine Vertretung des Vermieters und, wenn das Gericht sie beizieht, die Polizei. Gemeinde oder Betreibungsamt spielen dabei keine Rolle. Bei der Mieterausweisung in der Region Landquart sind die Wege kurz, wir sind darum oft schon früh am Morgen vor Ort.
Die Grundregeln für Graubünden stehen auf der Seite Zwangsräumung Kanton Graubünden.
Was wir vor Ort erledigen
Viele Objekte hier sind Neubauwohnungen mit Lift und Tiefgarage. Wir leeren auch Kellerabteil, Garage und Estrich. Zu Beginn entsteht eine Fotodokumentation der Wohnung, danach eine Inventarliste. Private Unterlagen kommen gesondert in eine Box. Zur Aufbewahrung bestimmte Dinge fahren wir an den vom Gericht genannten Ort, ein eigenes Lager führen wir nicht. Den Rest trennen wir nach Material.
Für den normalen Mieterwechsel gibt es den Räumungsservice in Landquart.
Was kostet eine Räumung
Die Offerte erstellen wir nach Besichtigung oder auf Grund von Fotos. Ausschlaggebend sind Menge, Zugang, Stockwerk und die verbleibende Frist. Sonderabfall wie Altöl, Spraydosen oder Akkus rechnen wir separat. Den Vorschuss bezahlt üblicherweise die gesuchstellende Vermieterschaft. Sie kann die Summe nachher vom ausgewiesenen Mieter zurückholen.
Richtung Prättigau
Für Schiers, Grüsch oder Klosters verweisen wir auf die Zwangsräumung in der Region Prättigau/Davos. Telefonisch helfen wir unter 079 724 81 57 weiter.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
