St. Moritz, Samedan, Pontresina, Zuoz und das Bergell liegen in der Region Maloja, dem früheren Bezirk gleichen Namens. Eine Zwangsräumung in der Region Maloja betrifft oft teure Mietwohnungen oder Personalunterkünfte. Wir räumen erst, wenn der Entscheid vollstreckbar ist, und arbeiten diskret. Wie wir allgemein bei einer Zwangsräumung vorgehen, haben wir auf der Übersicht erklärt.

Das Regionalgericht Maloja

Ausweisungen behandelt im Oberengadin und im Bergell das Regionalgericht Maloja, Nachfolger des früheren Bezirksgerichts. Ein Einzelrichter entscheidet über die Ausweisung aus der Zweitwohnung ebenso wie aus der Erstwohnung. In klaren Fällen geschieht das nach Art. 257 ZPO innert weniger Wochen. Auf Gesuch hin ordnet das Gericht den Vollzug nach Art. 343 ZPO an. Die Kanzlei erreichen Sie über das Regionalgericht Maloja.

Ablauf am Stichtag

In Graubünden vollstreckt das Gericht selbst und kann dafür die Polizei aufbieten. Wir koordinieren den Zeitpunkt mit dem Gericht und mit der Verwaltung, die im Engadin oft für Zweitwohnungen und Personalhäuser zuständig ist. In der Hochsaison sind Parkplätze knapp, wir klären die Zufahrt vorab.

Die Grundsätze für alle Regionen stehen unter Zwangsräumung im Kanton Graubünden.

Räumung mit klarer Dokumentation

Gerade bei hochwertigem Mobiliar ist Genauigkeit wichtig. Wir fotografieren lückenlos und erstellen eine Bestandesaufnahme mit Bildern. Pässe, Verträge und Briefe bleiben getrennt. Wertvolles schätzen wir nicht, wir halten es nur fest und bringen es an den Ort, den das Gericht anordnet. Was entsorgt werden darf, trennen wir nach Holz, Metall, Textilien und Elektro.

Für Wohnungen ohne Gerichtsverfahren bieten wir den Räumungsservice in St. Moritz.

Kosten im Oberengadin

Ins Gewicht fallen Volumen, Stockwerk, Lift, Distanz zum Fahrzeug und die Anfahrt über Julier oder Albula. Gasflaschen, Farben oder Kühlschränke kommen separat dazu. Sie erhalten nach Fotos oder Besichtigung eine verbindliche Offerte. Bezahlen muss zunächst die Partei, die den Zwangsvollzug im Oberengadin verlangt, meistens der Vermieter. Sie kann die Auslagen vom Mieter zurückfordern.

Südlich über den Pass

Im Puschlav gilt die Zwangsräumung in der Region Bernina. Für das Engadin erreichen Sie uns unter 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

sdfsdf

Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.

Partner Firmen