Zug ist einer der wenigen Kantone, in denen das Gesetz klar sagt, wer eine Zwangsräumung vollzieht. Nach dem Zuger Gerichtsorganisationsgesetz ist die Polizei die zuständige Behörde. Das Kantonsgericht entscheidet über die Ausweisung und ordnet den Vollzug an. Entsorgungsservice Müller räumt die Wohnung, während die Polizei für einen geordneten Ablauf sorgt.

Der Weg über das Kantonsgericht

Die Zwangsräumung im Kanton Zug beginnt mit einem Gesuch an das Kantonsgericht an der Aabachstrasse in Zug. Bei klarer Lage, etwa nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzug, entscheidet eine Einzelrichterin oder ein Einzelrichter. In anderen Fällen geht es zuerst zur Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtrecht. Informationen zum Verfahren bietet die Seite des Zuger Kantonsgerichts.

Polizeilicher Vollzug

Zieht der Mieter nach dem Entscheid nicht aus, meldet der Vermieter das schriftlich dem Einzelrichter. Dieser ordnet den polizeilichen Vollzug an. Die Polizei räumt aber nicht selbst. Dafür braucht es ein Unternehmen, und hier beginnt unsere Arbeit.

Unser Teil am Termin

Wir kommen mit einem Team, das gross genug ist, damit die Polizei nicht länger als nötig warten muss. Jeder Raum wird fotografiert, die mitgenommenen Sachen kommen auf eine Liste. Dokumente legen wir getrennt bereit. Abfall trennen wir vor Ort und bringen Sonderabfall an zugelassene Stellen, entsprechend den Vorgaben des Bundesamts für Umwelt. Für Restposten nach dem Termin gibt es unsere Entsorgung in Zug.

Einlagerung

Wie lange Möbel im Kanton Zug aufbewahrt werden, ist in keinem Erlass geregelt, den wir finden konnten. Entscheid und Anweisungen der Polizei vor Ort sind massgebend. Ein Lager führen wir nicht.

Was die Mieterausweisung in Zug kostet

Unsere Offerte geht an den Vermieter und hängt von Wohnungsgrösse, Lift, Tragweg und Abfall ab. Gerichts- und Polizeikosten kommen separat dazu.

Zug hat keine Bezirke, aber elf Gemeinden von Baar bis Walchwil. In allen übernehmen wir auch eine gewöhnliche Räumung in Zug ohne Gericht.

Die Grundzüge der Zwangsräumung erklären wir auf der Übersicht.

Geben Sie uns den Polizeitermin sofort weiter, telefonisch unter 079 724 81 57 oder über das Kontaktformular. Das Zuger Merkblatt fanden wir nur in einer Archivfassung. Unser Text ist keine Rechtsberatung, Stand November 2026.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

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