Entsorgungsservice Müller

Entsorgungsservice Müller

06 Nov 2026

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Müller Entsorgungsservice liefert Sperrgut und Hausrat an einer offiziellen Entsorgungsstelle an

Ausweisung aus der Wohnung und Räumung

Die Ausweisung ist die gerichtlich oder behördlich angeordnete Pflicht, ein Mietobjekt zu verlassen. Sie folgt auf eine Kündigung, wenn der Mieter die Wohnung nicht freiwillig übergibt.

Wie der Vermieter vorgeht

Zuerst braucht es eine gültige Kündigung, bei Zahlungsrückstand etwa nach Art. 257d OR mit Mahnung und Frist. Bleibt der Mieter, kann der Vermieter beim Gericht Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO beantragen. Dieses summarische Verfahren ist schneller als ein normaler Prozess, setzt aber klare Rechts- und Sachlage voraus.

Vom Entscheid zur leeren Wohnung

Auch mit Urteil darf der Vermieter nicht selbst räumen. Die Vollstreckung läuft über die zuständige Behörde. Sie bestimmt den Termin und regelt, was mit zurückgelassenen Sachen geschieht. Mieter, die rechtzeitig mit der Verwaltung sprechen, können oft eine freiwillige Übergabe vereinbaren und so den Gerichtsweg vermeiden. Eng verwandt ist das Retentionsrecht, das Gegenstände zusätzlich binden kann.

Was wir danach übernehmen

Im Auftrag von Vermietern oder Verwaltungen leeren wir die Wohnung, wenn die Behörde sie freigibt. Wir stimmen uns mit allen Beteiligten ab, tragen aus und entsorgen nach Material. Einlagern bieten wir nicht an. Wie so ein Einsatz abläuft, steht bei der Zwangsräumung. Auf Wunsch kommen wir kostenlos zur Besichtigung, der Betrag steht schriftlich vorab fest.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

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