Entsorgungsservice Müller

Entsorgungsservice Müller

06 Nov 2026

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Müller Entsorgungsservice liefert Sperrgut und Hausrat an einer offiziellen Entsorgungsstelle an

Retentionsrecht des Vermieters bei Räumung

Das Retentionsrecht gibt dem Vermieter die Möglichkeit, bewegliche Sachen des Mieters in den Mieträumen als Sicherheit für offene Mieten zurückzuhalten. Es soll verhindern, dass der Mieter mit seinen Möbeln verschwindet und die Schuld bleibt.

Nur für Geschäftsräume

Art. 268 OR gewährt das Recht ausdrücklich dem Vermieter von Geschäftsräumen. Es deckt einen verfallenen Jahreszins und das laufende Halbjahr. Bei Wohnungen fehlt diese gesetzliche Grundlage. Um die Sachen zu sichern, kann der Vermieter beim Betreibungsamt ein Retentionsverzeichnis erstellen lassen, Art. 283 SchKG.

Warum es bei Räumungen zählt

Gegenstände, die unter das Retentionsrecht fallen, dürfen nicht einfach weggeschafft werden. Wer sie vorher entsorgt, riskiert Streit. Sachen Dritter, etwa geleaste Geräte, sind besonders heikel. Kommt es zur gerichtlichen Ausweisung, folgt die Räumung erst nach klarer Anordnung.

Unsere Rolle

Wir halten nichts zurück und verwerten nichts, wir sind weder Gläubiger noch Vermieter, sondern ausführender Betrieb. Geräumt wird, was freigegeben ist, und der Rest geht ordnungsgemäss in die Entsorgung. Eine Zwangsräumung koordinieren wir mit Verwaltung und Behörden. Einlagern können wir nichts. Wie gross der Aufwand ist, schätzen wir anhand von Bildern der Räume oder bei einer Begehung, die nichts kostet. Auch Geschäftsräume mit Lager, Büro und Werkstatt gehören zu unserem Alltag.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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