Entsorgungsservice Müller

Entsorgungsservice Müller

06 Nov 2026

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Müller Entsorgungsservice liefert Sperrgut und Hausrat an einer offiziellen Entsorgungsstelle an

Erbenbescheinigung als Nachweis für Erben

Die Erbenbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer zu den Erben einer verstorbenen Person gehört. Mit ihr können Erben gegenüber Banken, Versicherungen, Post und Ämtern nachweisen, dass sie berechtigt sind.

Wer sie ausstellt

Das Gesetz sieht sie in Art. 559 ZGB für eingesetzte Erben vor, nach Ablauf einer Frist ab der Mitteilung des Testaments. Wer sie ausstellt, regelt der Kanton. Es kann das Gericht, die Erbschaftsbehörde oder das Notariat sein. Bei gesetzlichen Erben läuft das Verfahren oft ähnlich, die Praxis ist aber nicht überall gleich. Fragen Sie am besten bei der Stelle am letzten Wohnort der verstorbenen Person nach.

Was Sie damit in der Hand haben

Die Bescheinigung öffnet Konten, erlaubt den Zugang zu Unterlagen und zeigt Dritten, dass Sie handeln dürfen. Für die Wohnung selbst zählt zusätzlich, dass sich alle Erben einig sind. Wie das bei mehreren Beteiligten läuft, erklärt der Beitrag zur Erbengemeinschaft.

Was wir vor einer Räumung brauchen

Bei einer Nachlassräumung entscheiden die Erben, und entsorgt wird erst mit ihrer Zustimmung. Persönliche Papiere, Fotos und Wertsachen gehen an Sie zurück. Den Rest tragen wir aus Wohnung, Keller und Estrich, trennen nach Material und bringen ihn in zugelassene Betriebe. Wie viel das ausmacht, sehen wir auf Fotos oder bei einem Besuch ohne Kosten. Den Betrag nennen wir schriftlich, bevor wir beginnen.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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