Erbengemeinschaft und gemeinsame Entscheide
Eine Erbengemeinschaft entsteht, sobald eine verstorbene Person mehrere Erben hinterlässt. Der Nachlass gehört ihnen gemeinsam, bis er geteilt ist.
Was gemeinsam bedeutet
Nach Art. 602 ZGB sind die Erben Gesamteigentümer und verfügen über den Nachlass nur gemeinsam. Eine Person allein darf also nicht einfach Möbel verkaufen oder die Wohnung leeren lassen. Für gewöhnliche Verwaltungshandlungen gilt, dass die Erben einander vertreten können, wenn niemand widerspricht. Für Grösseres braucht es Einigkeit.
Schulden gehen alle an
Für Schulden der verstorbenen Person haften die Erben solidarisch (Art. 603 ZGB). Wer unsicher ist, sollte vor dem Handeln prüfen, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist. Ein Willensvollstrecker oder eine gemeinsame Vertretung kann den Ablauf vereinfachen, vor allem wenn die Erben an verschiedenen Orten wohnen. Erben eines Mieters können das Mietverhältnis zudem mit der gesetzlichen Frist kündigen, was den Zeitplan der Räumung bestimmt.
So läuft die Räumung mit mehreren Erben
Wir beginnen erst, wenn die Zustimmung der Erben vorliegt. Meist reicht eine schriftliche Bestätigung, dass alle einverstanden sind. Persönliche Papiere übergeben wir den Erben, die Wertsachen bleiben bei der Familie. Danach tragen wir aus, trennen nach Material und entsorgen den Rest. Wie so ein Auftrag abläuft, steht bei der Nachlassräumung. Den Betrag nennen wir vorab schriftlich, auch am Samstag ohne Aufpreis.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
