Vorgezogene Recyclinggebühr bei Geräten
Die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) ist ein Betrag, den Sie beim Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts bereits mitbezahlen. Damit wird später das Recycling des Geräts finanziert.
Wer dahintersteht
Branchenorganisationen wie Swico und SENS führen die Systeme. Je nach Organisation spricht man auch vom vorgezogenen Recyclingbeitrag. Die Gebühr ist im Verkaufspreis enthalten oder auf dem Beleg ausgewiesen.
Was das für die Rückgabe bedeutet
Weil die Entsorgung schon bezahlt ist, nehmen Verkaufsstellen gleichartige Geräte in der Regel zurück. Auch Sammelstellen nehmen sie an. Alte Geräte gehören also weder in den Hausmüll noch in den Gebührensack. Das Prinzip unterscheidet sich von der normalen Entsorgungsgebühr, die erst bei der Abgabe anfällt.
Praktisch heisst das, dass Sie für Fernseher, Kühlschrank, Computer oder Mixer keine Extragebühr bei der Rückgabe zahlen. Geben Sie die Geräte vollständig ab, also mit Kabel und Zubehör, wenn möglich. Persönliche Daten auf Computern und Handys löschen Sie vorher selbst, bevor Sie die Geräte abgeben. Das schützt Ihre Privatsphäre.
Altgeräte bei einer Räumung
Bei Wohnungsräumungen kommen oft viele Geräte zusammen, vom Fernseher bis zur Waschmaschine. Wir holen sie ab und führen sie getrennt dem Recycling zu. Elektrogeräte sind kein Sonderabfall. Den Betrag nennen wir vorab schriftlich, nach Foto oder Besichtigung, wie bei der Räumung Kosten beschrieben.
