Entsorgungsgebühr im Überblick
Die Entsorgungsgebühr ist der Betrag, den eine Annahmestelle, ein Recyclingbetrieb oder eine Verbrennungsanlage für die Übernahme von Abfall verlangt. Er deckt Transport, Behandlung und Verwertung ab.
Wer sie trägt und warum
Die Schweiz folgt dem Verursacherprinzip. Wer Abfall erzeugt, trägt die Kosten seiner Entsorgung. Das steht im Umweltschutzgesetz (Art. 32a USG). Gemeinden finanzieren die Siedlungsabfälle deshalb über Gebühren.
Woran sie sich bemisst
Meist an Art und Gewicht des Materials. Sauberes Holz oder Metall ist günstiger zu entsorgen als gemischter Sperrmüll, manche Stoffe werden sogar vergütet. Welche Sätze gelten, legt jeder Betrieb selbst fest. Bei Elektrogeräten kommt die vorgezogene Recyclinggebühr dazu, die schon beim Kauf bezahlt wurde.
Bei einer Räumung
Die Gebühren sind Teil unseres Angebots. Trennen wir das Material sauber, fallen weniger davon an. Wir nennen Ihnen den Betrag schriftlich vorab, nach Foto, Liste, Video oder kostenloser Besichtigung. Wie das Zusammenspiel aussieht, zeigt die Seite zur Räumung Kosten. Wollen Sie selbst entsorgen, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Für Privatpersonen sind die Gebühren oft kaum sichtbar. Sie stecken in der Kehrichtabfuhr, in Sackgebühren oder in Abgaben am Werkhof. Wer grössere Mengen selbst wegbringt, sieht sie erst an der Kasse der Annahmestelle. Fragen Sie deshalb vorher nach den Öffnungszeiten und den Annahmebedingungen.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Vielen begegnet die Entsorgungsgebühr als Sackgebühr auf dem Kehrichtsack.
