Willensvollstrecker und Räumung im Nachlass
Ein Willensvollstrecker ist eine Person, die der Erblasser im Testament bestimmt hat, um den Nachlass abzuwickeln und die letzten Anordnungen umzusetzen. Das kann ein Familienmitglied, eine Treuhänderin oder ein Anwalt sein.
Seine Aufgaben nach Gesetz
Art. 517 ZGB erlaubt die Einsetzung im Testament. Die Person muss das Amt annehmen. Art. 518 ZGB umschreibt ihre Rolle. Sie verwaltet den Nachlass, bezahlt Schulden, richtet Vermächtnisse aus und führt die Teilung durch. Als Ausweis dient das Willensvollstreckerzeugnis der Behörde.
Wer entscheidet über den Hausrat
Im Alltag spricht der Willensvollstrecker mit den Erben und trifft die Entscheide über Wohnung und Hausrat. Er sollte sie informieren, bevor etwas entsorgt wird. Bei Streit unter Erben hilft dieser Weg, weil eine Person die Fäden hält, anders als bei einer Erbengemeinschaft ohne Vertretung. Zudem kennt er die Anordnungen im Testament, etwa wenn bestimmte Stücke an bestimmte Personen gehen sollen.
Was wir für ihn tun
Eine Nachlassräumung führen wir im Auftrag des Willensvollstreckers aus, sobald auch die Erben zustimmen. Wir holen Möbel und Haushalt ab, übergeben persönliche Papiere und trennen den Rest nach Material. Eine Liste, Fotos oder ein Video helfen bei der Offerte. Ein schriftlicher Betrag liegt vor Arbeitsbeginn vor, und gearbeitet wird auf Wunsch auch am Samstag.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
