Wohnungsabgabe in der Schweiz erklärt
Die Wohnungsabgabe ist die Rückgabe einer Mietwohnung an die Vermieterin oder die Verwaltung am Ende des Mietverhältnisses. Dabei prüfen beide Seiten den Zustand der Wohnung.
Wie die Abgabe abläuft
Man trifft sich in der leeren Wohnung, geht Raum für Raum durch und hält den Zustand fest. Zum Schluss werden die Schlüssel übergeben. Das Ergebnis steht im Übergabeprotokoll.
Mängel und Meldung
Die Vermieterin muss die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, sofort melden (Art. 267a OR). Tut sie das nicht, verliert sie ihre Ansprüche für alles, was erkennbar war. Versteckte Mängel müssen nach der Entdeckung sofort gemeldet werden.
Beide Seiten sollten Zeit einplanen und möglichst im Tageslicht abgeben. So sind Kratzer, Flecken und Schäden besser zu erkennen. Bringen Sie bei Bedarf eine Begleitperson mit. Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen, bevor Sie gehen. Offene Punkte sollten ausdrücklich im Dokument stehen.
Was vorher erledigt sein sollte
Die Wohnung muss leer und gereinigt sein. Bei viel Hausrat, einem vollen Keller oder einem Todesfall lohnt es sich, früh zu räumen. Wir holen ab, was weg soll, und stimmen den Termin auf die Abgabe ab. Verwaltungen finden bei den Räumungen für Verwaltungen den Ablauf. Den Umfang schauen wir bei einer Besichtigung an, kostenlos. Der Betrag steht danach schriftlich fest.
