Der Bezirk Frauenfeld reicht vom Kantonshauptort bis an den Untersee und an den Rhein bei Diessenhofen, und für jede Zwangsräumung im Bezirk Frauenfeld gilt dasselbe Gericht. Hat der Richter entschieden und steht der Termin, braucht der Vermieter Leute, die zuverlässig räumen. Diese Aufgabe übernehmen wir als Partner für die Zwangsräumung in der ganzen Schweiz. Ein Amt ersetzen wir dabei nicht.
Wer in Frauenfeld über die Ausweisung entscheidet
Das Gesuch geht an das Bezirksgericht Frauenfeld. Ein Einzelrichter prüft es im summarischen Verfahren. Sind Kündigung und Ablauf der Frist unbestritten, kommt der Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO zum Zug. Der Entscheid kann direkt die polizeiliche Räumung anordnen. Das erspart ein zweites Verfahren nach Art. 343 ZPO. So wird die Räumung nach Ausweisungsentscheid rasch planbar.
Der Ablauf mit der Kantonspolizei
Für den Vollzug ist wiederum der Einzelrichter des Bezirksgerichts zuständig. Er beauftragt die Kantonspolizei Thurgau, die am festgelegten Datum erscheint. Der Mieter erhält vorher Bescheid. Wir sprechen Uhrzeit, Zufahrt und Parkplatz mit dem Vermieter ab und betreten die Wohnung erst nach Freigabe durch die Beamten.
Wie die Thurgauer Gerichte grundsätzlich vorgehen, erklärt unsere Seite zur Zwangsräumung im Thurgau.
Fotos, Liste und Abtransport
Unser Team beginnt mit einem Rundgang und fotografiert Böden, Wände und Möbel. Das Räumungsprotokoll nennt auffällige Gegenstände und mögliche Wertsachen. Briefe, Zeugnisse und Ausweise kommen in einen verschlossenen Karton. Was die Behörde aufbewahren lassen will, bringen wir an die bezeichnete Adresse. Wir selbst lagern nichts ein. Sperrgut, Altholz und Elektroschrott landen getrennt bei den passenden Annahmestellen.
Für einen freiwilligen Auszug ohne Gericht gibt es unseren Räumungsservice in Frauenfeld.
Preis und Kostenvorschuss
Eine Pauschale nennen wir nicht. Nach einem Augenschein oder ein paar Handyfotos erhalten Sie eine schriftliche Offerte. Sie richtet sich nach Menge, Etage, Zugang zur Wohnung und der Zeit bis zum Termin. Altöl, Lösungsmittel oder Gasflaschen rechnen wir separat. Gericht und Polizei verlangen ihre Kosten in der Regel vom Gesuchsteller. Der Vermieter fordert sie danach vom früheren Mieter zurück.
Ins Hinterthurgau
Für Aadorf, Sirnach und Wängi ist das Bezirksgericht Münchwilen zuständig. Wir räumen auch dort, die Zwangsräumung im Bezirk Münchwilen zeigt die Einzelheiten. Wer eine Exmission in Frauenfeld vorbereitet, ruft uns an unter 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
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