Im Hinterthurgau bei Wil liegt der Bezirk Münchwilen, und wer dort eine Zwangsräumung im Bezirk Münchwilen durchsetzen muss, hat es mit dem örtlichen Bezirksgericht und der Kantonspolizei zu tun. Unsere Aufgabe beginnt nach dem Urteil. Wir sind auf die praktische Zwangsräumung spezialisiert und arbeiten in Eschlikon genauso wie in Fischingen oder Bichelsee-Balterswil.
Formular und Einzelrichter in Münchwilen
Das Bezirksgericht Münchwilen stellt für Ausweisungsbegehren ein eigenes Formular bereit. Der Einzelrichter behandelt das Gesuch summarisch. Bei einem klaren Fall nach Art. 257 ZPO geht das deutlich schneller als ein ordentlicher Prozess. Die Verwaltung darf den Eigentümer dabei vertreten. Die Ausweisung aus der Mietwohnung enthält meist schon die Androhung der polizeilichen Vollstreckung.
Wenn die Polizei kommt
Hat der Richter die direkte Vollstreckung nach Art. 343 ZPO angeordnet, braucht es keinen neuen Prozess. Die Kantonspolizei Thurgau vollzieht den Entscheid. Ein Urteil des Bundesgerichts zu einem Fall aus diesem Bezirk hat dieses Vorgehen bestätigt. Am Vollzugstag sind wir pünktlich da und warten, bis die Beamten uns die Wohnung überlassen.
Einen Überblick über Thurgauer Zwangsräumungen bietet unsere Kantonsseite.
Was am Räumungstag geschieht
Zuerst entstehen Bilder von jedem Zimmer, von Küche, Bad und Balkon. Daraus erstellen wir eine Bestandesaufnahme, die wir dem Auftraggeber übergeben. Persönliche Papiere wie Steuerunterlagen oder Arztbriefe bleiben getrennt. Möbel mit Wert gehen nur dorthin, wo die Behörde es bestimmt. Den Rest bringen wir sortiert zur Entsorgung, Elektrogeräte zur Rücknahme und Altmetall zum Verwerter.
Eine Räumung ohne Behörde erledigt unser Räumungsservice in Sirnach.
Was kostet eine Räumung im Hinterthurgau
Den Betrag legen wir in einer Offerte fest, nachdem wir die Wohnung gesehen oder Fotos erhalten haben. Viel Hausrat, enge Treppenhäuser und ein Dachstock ohne Lift erhöhen den Aufwand. Liegt nur wenig Zeit zwischen Auftrag und Termin, planen wir mehr Personal ein. Sonderabfall weisen wir separat aus. Die Vollstreckung bezahlt vorerst der Vermieter. Er kann den Betrag später vom Mieter einfordern.
Nach Norden Richtung Frauenfeld
Gemeinden wie Matzingen oder Gachnang gehören bereits zum Bezirk Frauenfeld. Dafür gibt es die Seite Zwangsräumung im Bezirk Frauenfeld. Für eine Wohnungsräumung nach Gerichtsentscheid erreichen Sie uns unter 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
