Vom Schlosshügel bis ins Seetal reicht die Zwangsräumung im Bezirk Lenzburg. Betroffen sind Vermieter in Lenzburg, Seon, Niederlenz, Möriken-Wildegg oder Seengen. Nach dem Urteil muss die Wohnung am Termin leer werden. Dafür bieten wir unsere Räumung nach Ausweisung an, sorgfältig und mit klarer Dokumentation.
Ausweisung am Bezirksgericht Lenzburg
Der Vermieter reicht sein Gesuch beim Präsidium des Bezirksgerichts Lenzburg ein. Ist der Mietvertrag gekündigt und die Lage eindeutig, entscheidet das Gericht im Verfahren nach Art. 257 ZPO zügig. Die Mittel der Vollstreckung legt Art. 343 ZPO fest. Wer das Gesuch einreichen will, findet die Kontaktdaten beim Bezirksgericht Lenzburg.
Wer am Termin dabei ist
Zum Vollzugstermin in Lenzburg erscheint die Polizei. Sie hat den Termin vorher mit dem Vermieter abgesprochen und einen Vorschuss erhalten. Nach der Ausweisung bekommt der Vermieter die Schlüssel. Wir stehen zur gleichen Zeit vor dem Haus und beginnen direkt mit der Arbeit.
Einen Überblick für den ganzen Kanton bietet unsere Seite zur Zwangsräumung im Aargau.
Unsere Schritte in der Wohnung
Bilder aus jedem Raum bilden die Grundlage. Dazu kommt eine Inventarliste für den Vermieter, die wir Ihnen nach dem Einsatz schicken. Persönliches wie Zeugnisse, Ausweise oder Erinnerungen trennen wir vom Rest. Wertvolle Möbel gehen an das von Ihnen oder vom Amt bestimmte Lager. Selbst einlagern dürfen wir nicht. Die übrigen Sachen sortieren wir für Recycling und Kehricht.
Auch ohne Ausweisung hilft unser Räumungsservice in Lenzburg.
So entsteht unser Preis
Schicken Sie uns Fotos oder vereinbaren Sie eine Besichtigung. Danach erhalten Sie eine Offerte nach Volumen, Etage, Liftgrösse und Tragweg. Ein enger Zeitplan und Sonderabfall wie Druckerpatronen oder Medikamente fliessen ebenfalls ein. Zahlen muss vorerst der Vermieter. Das Obergericht weist die Kosten der Räumung dem Mieter zu, der Rückgriff ist also möglich.
Angrenzend im Wynental
Südwestlich liegt ein weiterer Bezirk mit eigenem Gericht. Dort gilt die Seite zur Zwangsräumung im Bezirk Kulm. Für Fragen wählen Sie 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
