Im Aargau trägt der Vermieter bei einer Zwangsräumung mehr Verantwortung als in anderen Kantonen. Das Bezirksgericht entscheidet, und die Polizei vollzieht die Ausweisung. Für das Ausräumen und eine allfällige Lagerung der Möbel muss aber der Vermieter selbst sorgen. So zeigen es Entscheide des Obergerichts aus den Jahren 2025 und 2026. Entsorgungsservice Müller übernimmt genau diesen Teil.

Gesuch beim Bezirksgericht

Die Präsidentin oder der Präsident des Bezirksgerichts entscheidet über die Ausweisung eines Mieters im Aargau, bei klaren Fällen im summarischen Verfahren. Es gibt elf Bezirke von Aarau bis Zurzach, jeder mit eigenem Gericht. Welches zuständig ist, zeigt die Übersicht der Aargauer Bezirksgerichte.

Polizeiliche Ausweisung

Den Termin und den Kostenvorschuss legt die zuständige Polizeistelle fest. Die Kosten des polizeilichen Vollzugs trägt am Ende der Mieter, den Vorschuss leistet aber der Vermieter. Eine Norm, die ein Gemeindeammannamt als Vollzugsorgan nennt, enthält das Aargauer Recht nicht.

Warum Sie eine Räumungsfirma brauchen

Im Entscheid ZSU.2025.173 hielt das Obergericht fest, dass der Vermieter eine Umzugs- oder Räumungsfirma beauftragen und allenfalls für die Lagerung des Mobiliars sorgen soll. Die Kosten gehen zulasten des Mieters. Wir räumen am Polizeitermin, fotografieren alles und erstellen eine Liste. Einlagern können wir nicht selbst, wir organisieren aber den Transport zu einem Lager Ihrer Wahl. Abfall und Sonderabfall gehen an zugelassene Stellen, so wie es das BAFU verlangt. Für Reste, die später anfallen, gibt es unsere Entsorgung im Aargau.

Was die Zwangsräumung im Aargau kostet

Unser Anteil hängt von Volumen, Stockwerk, Tragweg und Abfall ab. Polizeikosten und Lagermiete kommen dazu. Unsere Liste und Fotos helfen, die Kosten später beim Mieter geltend zu machen.

Ob Baden, Lenzburg, Brugg oder das Freiamt, für normale Wohnungswechsel gibt es unsere Räumung im Aargau.

Den allgemeinen Ablauf einer Zwangsräumung zeigt unsere Übersicht.

Nach der Praxis des Obergerichts sorgt der Vermieter für die Lagerung, auf Kosten des Mieters. Wir beraten Sie gern unter 079 724 81 57 oder über das Kontaktformular. Aargauer Stand November 2026, keine Rechtsberatung.

Zwangsräumung nach Bezirk im Kanton Aargau

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