Eine Zwangsräumung im Bezirk Aarau betrifft oft Mietwohnungen in Aarau, Buchs, Suhr oder Oberentfelden. Das Urteil fällt am Gericht in der Kantonshauptstadt, den Vollzug übernimmt die Polizei. Für das Ausräumen braucht der Vermieter aber eine eigene Firma. Wir erledigen diese Räumung nach Ausweisung ruhig und sauber dokumentiert.
Das Bezirksgericht Aarau entscheidet
Das Gesuch um Ausweisung richtet der Vermieter an das Präsidium des Bezirksgerichts Aarau. Ist die Lage eindeutig, gewährt es Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO im summarischen Verfahren. Im selben Entscheid kann es die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO gleich mit anordnen. Kontaktdaten und Besetzung nennt die Seite des Bezirksgerichts Aarau.
Polizei, Termin und Vorschuss
Die Ausweisung selbst vollzieht im Aargau die Polizei. Sie legt den Termin fest und verlangt vom Vermieter vorher einen Vorschuss. Am Vollzugstag verschafft sie Zugang zur Wohnung und übergibt die Räume dem Eigentümer. Erst ab diesem Moment dürfen wir mit dem Ausräumen beginnen.
Was im ganzen Kanton gilt, zeigt unsere Seite zur Zwangsräumung im Kanton Aargau.
Ausräumen mit Bildern und Liste
Vor dem ersten Handgriff halten wir jeden Raum in Bildern fest. Daraus entsteht ein Räumungsprotokoll mit Fotos samt Inventarliste. Ausweise, Verträge und Briefe kommen getrennt in eine verschlossene Kiste. Möbel mit Wert fahren wir an den Lagerort, den Sie oder die Behörde bestimmen, denn selbst einlagern dürfen wir nicht. Der Rest geht sortiert nach Holz, Metall und Elektro in die Verwertung.
Auch bei gewöhnlichen Wohnungswechseln hilft unser Räumungsservice in Aarau.
Was kostet die Räumung rund um Aarau
Einen verbindlichen Betrag nennen wir nach einer Besichtigung oder anhand von Fotos. Massgebend sind Menge, Stockwerk, Lift, Parkplatz vor dem Haus und die Frist bis zum Termin. Farben, Batterien oder Chemikalien rechnen wir separat ab. Wünschen Sie eine besenreine Rückgabe, planen wir die Reinigung gleich mit. Vorschuss und Rechnung bezahlt zuerst der Vermieter. Laut Obergericht gehen die Räumungskosten zulasten des Mieters, der Vermieter kann sie also zurückfordern.
Angrenzender Bezirk und Kontakt
Steht die Wohnung jenseits der Bezirksgrenze, ist ein anderes Gericht zuständig. Dazu passt unsere Seite zur Zwangsräumung im Bezirk Lenzburg. Ihre Fragen beantworten wir unter 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
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