Im Kanton Freiburg ist die Zwangsräumung gerade im Umbruch. Heute ordnet die Präsidentin oder der Präsident des Mietgerichts die Ausweisung an, und in der Praxis übernimmt die Kantonspolizei die Exmission. Mit der Justizreform von 2026 sollen die Oberämter zur Vollstreckungsbehörde werden. Entsorgungsservice Müller räumt in beiden Fällen im Auftrag des Vermieters oder der zuständigen Stelle.
Drei Mietgerichte im Kanton
Für die Mieterausweisung im Kanton Freiburg gibt es drei Mietgerichte: Saane, Sense und See sowie Greyerz, Glane, Broye und Vivisbach. Zuständig ist das Gericht, in dessen Kreis die Wohnung liegt. Eine Übersicht der Gerichtsbehörden gibt die Seite des Kantons Freiburg.
Was die Justizreform ändert
Der Grosse Rat hat im Mai 2026 eine Reform verabschiedet. Ein kantonales Zivilgericht mit einer Mietkammer soll die Bezirks- und Mietgerichte ersetzen, und die Oberämter sollen Exmissionen vollziehen. Wann das in Kraft tritt, war bei unserer letzten Prüfung noch offen. Bis dahin gilt die bisherige Ordnung. Wir prüfen den Stand vor jedem Auftrag.
Gegenstände der Mieterschaft
Ein geregeltes Verfahren für zurückgelassene Sachen gibt es laut einem Bericht der Sicherheitsdirektion von 2024 heute nicht. Geplant ist eine Verordnung mit Inventar durch das Oberamt, Einlagerung und Herausgabe gegen Kostenersatz. Bis dahin legt der Entscheid im Einzelfall fest, was geschieht. Wir lagern nicht selbst ein.
Unser Einsatz in Freiburg, Düdingen oder Bulle
Ob Wohnung in der Stadt Freiburg, im Sensebezirk oder im Greyerzerland, wir planen Team und Fahrzeug nach Stockwerk und Zufahrt. Vor Ort halten wir alles mit Fotos fest und erstellen eine Liste. Sonderabfall trennen wir und bringen ihn an Stellen, die den Vorschriften des BAFU entsprechen. Verbleibende Abfälle holen wir mit einer Entsorgung in Freiburg. Unsere Texte und die Kommunikation sind deutsch, für französischsprachige Objekte stimmen wir uns mit Ihnen ab.
Kosten
Unsere Arbeit verrechnen wir dem Auftraggeber nach Volumen, Tragweg, Lift und Abfallart. Gebühren von Gericht und Polizei sind darin nicht enthalten.
Ohne Gerichtsverfahren übernehmen wir in der Region auch eine normale Räumung in Freiburg.
Wie eine Zwangsräumung grundsätzlich abläuft, zeigt unsere Übersicht.
Häufige Fragen zur Zwangsräumung im Kanton Freiburg
Wer ordnet eine Zwangsräumung im Kanton Freiburg an?
Das Gericht oder die zuständige Behörde im Kanton Freiburg
Wer ordnet eine Zwangsräumung im Kanton Freiburg ordnet die Ausweisung an, wir führen nur die Räumung aus, im Auftrag von Vermieter oder Verwaltung. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Drei Mietgerichte im Kanton».Was ist beim Vollzug einer Zwangsräumung im Kanton Freiburg zu beachten?
Vor dem Einsatz klären wir mit der verantwortlichen Stelle, wann wir beginnen dürfen und was mitgenommen wird. Wer den Vollzug leitet, ergibt sich aus dem Entscheid. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Was die Justizreform ändert».
Was kostet eine Zwangsräumung im Kanton Freiburg?
Die Rechnung geht an den Auftraggeber, also an Vermieter oder Verwaltung. Vorab erhalten Sie eine schriftliche Offerte, der Preis richtet sich nach Aufwand, Zugang und Abfallart. Die Einzelheiten stehen oben im Abschnitt «Kosten».
Ob schon die neue Regel mit dem Oberamt gilt, hängt vom Inkrafttreten der Reform ab. Fragen Sie beim Mietgericht nach oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular, Telefon 079 724 81 57. Freiburger Stand November 2026, Reform noch nicht in Kraft, keine Rechtsberatung.
Zwangsräumung nach Bezirk im Kanton Freiburg
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
