Bei einer Zwangsräumung im Sensebezirk haben Sie es mit einer deutschsprachigen Region zu tun, die gerichtlich mit dem Seebezirk verbunden ist. Wir bieten Hand, sobald der Entscheid vollstreckbar ist. Unsere Leistungen bei einer Zwangsräumung sind auf der Hauptseite erklärt. Diese Seite zeigt, wer zwischen Düdingen, Wünnewil und Plaffeien zuständig ist.

Ein Mietgericht für Sense und See

Für Mietstreitigkeiten aus dem Sensebezirk ist das Mietgericht des Sense- und Seebezirks zuständig. Sein Präsidium entscheidet über eine Mieterausweisung im Sensebezirk, bei liquiden Fällen im summarischen Verfahren nach Art. 257 ZPO. Das Bezirksgericht der Sense selbst hat seinen Sitz im Amthaus an der Schwarzseestrasse 5 in Tafers. Adressen aller Bezirke nennt die kantonale Übersicht der Gerichte.

Wer am Termin dabei ist

Gestützt auf Art. 343 ZPO kann das Gericht den Vollzug gleich mitbeschliessen. Aktuell setzt die Kantonspolizei Freiburg die Ausweisung durch. Nach der Justizreform soll das Oberamt des Sensebezirks zuständig werden, ein Datum dafür gibt es noch nicht. Am Vormittag des Vollzugstags kontrolliert die Polizei die Wohnung, erst dann tragen wir aus.

Wie das im ganzen Kanton geregelt ist, lesen Sie bei der Freiburger Zwangsräumung.

Unsere Arbeit zwischen Saane und Sense

Oft geht es um eine Hofräumung nach Ausweisung mit Scheune und Keller, seltener um eine kleine Wohnung. Wir halten den Zustand auf Bildern fest und führen eine Liste pro Raum. Persönliche Dokumente legen wir getrennt bereit. Möbel, die das Amt sichern lässt, fahren wir an die bezeichnete Adresse. Altholz, Metall und Elektrogeräte gehen jeweils an die passende Annahmestelle.

Auch ohne Urteil helfen wir mit dem Räumungsservice in Tafers.

Kosten bei Haus und Hof

Wir nennen den Betrag erst, wenn wir das Objekt gesehen oder Bilder erhalten haben. Eine volle Scheune braucht mehr Fahrten als eine kleine Wohnung in Düdingen. Ebenso zählen Treppen, Zufahrt, Frist und allfällige Farben oder Chemikalien. Den Aufwand trägt vorerst der Gesuchsteller, also meist die Vermieterschaft. Den Rückgriff auf die Mieterschaft regelt der Kostenentscheid.

Im Seebezirk und darüber hinaus

Für Murten, Kerzers und Gurmels gilt dasselbe Mietgericht. Details bietet die Seite zur Zwangsräumung im Seebezirk. Erreichbar sind wir unter 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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