Eine Zwangsräumung im Verwaltungskreis Bern-Mittelland betrifft oft eine Stadtwohnung in Bern, ebenso häufig aber ein Reihenhaus in Köniz oder eine Wohnung in Münsingen. Angeordnet wird die Exmission vom Regionalgericht, durchgeführt vom Regierungsstatthalteramt. Wir sind das Team, das an diesem Tag Möbel und Hausrat hinausträgt, wie bei jeder Räumung nach Ausweisung.

Regionalgericht Bern-Mittelland entscheidet über die Ausweisung

Das Regionalgericht mit Sitz in Bern prüft das Gesuch der Vermieterschaft. Ist die Lage eindeutig, weil der Mietzins seit Monaten fehlt, entscheidet das Einzelgericht im summarischen Verfahren nach Art. 257 ZPO. Im gleichen Entscheid kann es bereits die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO anordnen. Adresse und Kontakt stehen beim Regionalgericht Bern-Mittelland.

Vollzug durch das Statthalteramt in Ostermundigen

Für die Exmission in Bern-Mittelland ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig, das seinen Sitz in Ostermundigen hat. Der Vermieter reicht dort den rechtskräftigen Entscheid ein und leistet den verlangten Vorschuss. Das Amt bestimmt den Tag, bietet wenn nötig die Kantonspolizei auf und entscheidet, wer räumt.

Wie lange Sachen eingelagert bleiben und was danach mit ihnen passiert, erklärt unsere Seite Zwangsräumung im Kanton Bern.

Was unser Team in der Wohnung tut

Bevor etwas bewegt wird, fotografieren wir jeden Raum. Diese Bilder ergeben ein Räumungsprotokoll mit Fotos, auf das sich das Amt beim Inventar stützt. Ausweise, Mietverträge und private Post sammeln wir in einer separaten Box. Möbel, die gesichert werden sollen, fährt unser Lastwagen zum Lager, das die Behörde vorgibt. Übrig bleibende Ware sortieren wir in Sperrgut, Altmetall, Geräte und Kehricht. In der Berner Altstadt sind die Treppen schmal und der Lastwagen steht oft weit weg.

Ohne Behörde und ohne Termindruck gibt es bei uns auch einen gewöhnlichen Räumungsservice in Ostermundigen.

Was die Räumung kostet und wer vorschiesst

Unsere Offerte stützt sich auf eine Besichtigung oder auf Fotos der Verwaltung. Massgebend sind Menge, Stockwerk, Lift, Parkplatz und die Zeit bis zum Termin. Farben, Spraydosen oder Batterien kommen als Sonderabfall separat dazu. Den Kostenvorschuss für die Exmission trägt zuerst die Vermieterschaft. Sie kann ihn danach von der ausgewiesenen Mietpartei zurückfordern.

Objekt im Emmental statt in der Agglomeration

Für Burgdorf oder Langnau gilt die Seite Zwangsräumung im Verwaltungskreis Emmental. Für Bern, Köniz oder Worb erreichen Sie uns unter 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.

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