Im Kanton Bern heisst die Zwangsräumung im Amtsdeutsch Exmission, und sie ist hier genauer geregelt als in den meisten anderen Kantonen. Seit 2019 gilt eine eigene Exmissionsverordnung. Sie legt fest, wer inventarisiert, wer räumt und wie lange Gegenstände eingelagert werden. Entsorgungsservice Müller arbeitet in diesem Rahmen als beauftragtes Räumungsunternehmen.

Gericht: das Regionalgericht

Die Exmission im Kanton Bern beginnt beim Regionalgericht der Gerichtsregion, in der die Wohnung liegt. Es gibt vier Regionalgerichte. Ein Einzelgericht der Zivilabteilung entscheidet über das Ausweisungsgesuch, Beschwerden gehen ans Obergericht. Eine Übersicht bietet die Seite der Berner Regionalgerichte.

Vollzug durch das Regierungsstatthalteramt

Den Vollzug koordiniert die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises. Das Amt zieht je nach Lage Polizei, Veterinärdienst und ein Räumungsunternehmen bei. Die ausweisende Partei leistet vorher einen Kostenvorschuss.

Was die Exmissionsverordnung vorschreibt

Die Verordnung ist für uns als Räumungsfirma der wichtigste Text. Vor der Räumung wird ein Inventar erstellt. Danach räumt und transportiert das beauftragte Unternehmen. Die Gegenstände werden auf Namen und Kosten der ausgewiesenen Person eingelagert, höchstens drei Monate lang. Herausgegeben werden sie erst nach Bezahlung der Kosten, sonst folgen Versteigerung oder freihändiger Verkauf. Wertloses und Verderbliches wird sofort entsorgt, Tiere gehen an den Veterinärdienst, Waffen und Chemikalien an die Kantonspolizei.

Unsere Rolle bei einer Berner Exmission

Wir räumen nach Anweisung des Regierungsstatthalteramts, helfen beim Inventar mit Fotos und bringen das Einzulagernde an den bezeichneten Ort. Den Abfall trennen wir vor Ort. Farben, Batterien und Elektrogeräte geben wir dort ab, wo es die Regeln des BAFU verlangen. Für reinen Hausabfall ohne Exmission gibt es unsere Entsorgung in Bern. Ein eigenes Lager führen wir nicht.

Kosten und Kostenvorschuss

Die Kosten einer Zwangsräumung in Bern setzen sich aus Amtsgebühren, Räumung, Transport und Einlagerung zusammen. Unseren Teil offerieren wir schriftlich nach Besichtigung oder anhand von Fotos. Den Vorschuss für das Verfahren leistet der Vermieter beim Amt.

Verwaltungskreise und Moutier

Der Kanton ist in zehn Verwaltungskreise eingeteilt, darunter Bern-Mittelland, Biel/Bienne, Thun und Emmental. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Moutier zum Kanton Jura, für Wohnungen dort gelten also die jurassischen Regeln.

Für gewöhnliche Auszüge ohne Gericht bieten wir in der ganzen Region eine Räumung in Bern an.

Wer sich zuerst einen Überblick verschaffen will, findet den schweizweiten Ablauf einer Zwangsräumung auf unserer Hauptseite.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter in Bern selbst räumen?

Nein. Die Exmission vollzieht das Regierungsstatthalteramt. Der Vermieter beantragt sie und bezahlt den Vorschuss.

Wie lange bleiben die Möbel eingelagert?

Höchstens drei Monate. Danach können sie verwertet werden.

Die Darstellung der Berner Exmission ist keine Rechtsberatung und gibt den Stand November 2026 wieder. Rückfragen nehmen wir per Telefon 079 724 81 57 oder über unser Kontaktformular entgegen.

Zwangsräumung nach Verwaltungskreis im Kanton Bern

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