Die Zwangsräumung im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental reicht vom Thunersee bis hinauf nach Adelboden und Kandersteg. Spiez und Frutigen haben viele Mietwohnungen, im Diemtigtal oder in Reichenbach geht es eher um Chalets und alte Bauernhäuser. Wir räumen, sobald das Amt den Termin freigegeben hat. Einen Überblick über die Räumung nach Gerichtsentscheid gibt unsere Hauptseite.

Zuständig ist das Regionalgericht Oberland

Ausweisungsgesuche aus dem Kreis gehen an das Regionalgericht Oberland mit Sitz in Thun. Für viele Vermieter aus dem Kandertal ist das eine Fahrt von gut einer halben Stunde. Bei klarer Sachlage entscheidet das Einzelgericht im summarischen Verfahren gemäss Art. 257 ZPO. Wie die Vollstreckung nach Art. 343 ZPO aussehen soll, kann es gleich mitbestimmen. Öffnungszeiten und Adresse nennt das Regionalgericht Oberland in Thun.

Statthalteramt Frutigen-Niedersimmental

Den Vollzug leitet das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental im Hauptort Frutigen. Es nimmt den vollstreckbaren Entscheid an und fordert einen Vorschuss. Der Termin wird so gewählt, dass Zufahrt und Witterung passen. Im Winter kann eine Strasse ins Engstligental schneebedeckt sein, das plant das Amt mit ein.

Wie lange Möbel gelagert werden, steht für alle Kreise auf Zwangsräumung im Kanton Bern.

Unsere Aufgabe vom Chalet bis zur Stadtwohnung

In Ferienorten finden wir oft Skiausrüstung, Holzvorräte und Möbel aus mehreren Generationen. Wir machen zuerst Bilder, dann ein Verzeichnis für die Exmission. Persönliche Papiere und Andenken legen wir abseits bereit. Was das Amt sichern will, fahren wir an den bezeichneten Lagerort. Altholz, Metall und Geräte trennen wir und liefern sie an zugelassene Sammelstellen im Tal.

Auch ohne Ausweisung sind wir da, etwa mit dem Räumungsservice in Frutigen.

Preisfaktoren im Kandertal und Simmental

Unser Angebot entsteht nach einem Augenschein oder nach Fotos. Wichtig sind Menge, Höhenlage, Zufahrt, Zahl der Etagen und die Frist bis zum Termin. Heizöl, Farben oder Pflanzenschutz rechnen wir separat ab. Zuerst zahlt die Vermieterseite den Vorschuss beim Amt. Sie kann ihn danach von der ausgewiesenen Partei verlangen.

Weiter ins Obersimmental

Ab Boltigen beginnt der nächste Kreis mit eigenem Statthalteramt. Die Angaben dazu stehen bei Zwangsräumung im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen. Für eine Chaleträumung nach Ausweisung oder die Mieterausweisung in Spiez erreichen Sie uns unter 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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