Eine Zwangsräumung im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli kann in Interlaken, Unterseen oder Meiringen stattfinden, aber auch in Wengen oder Mürren, die nur mit der Bahn erreichbar sind. Dazu kommen Brienz, Grindelwald und die Dörfer im Haslital. Der Abtransport wird deshalb je nach Ort anders geplant. Die Grundlagen einer Zwangsräumung beschreibt unsere Hauptseite.

Ausweisung vor dem Regionalgericht Oberland

Auch für das östliche Oberland ist das Regionalgericht in Thun zuständig. Vermieter reichen dort das Gesuch ein, wenn die Mietpartei nach Ablauf der Kündigung bleibt. Ist alles belegt und nichts umstritten, genügt das Verfahren nach Art. 257 ZPO. Der Entscheid regelt in der Regel auch die Vollstreckung gemäss Art. 343 ZPO. Kontakt bietet das Regionalgericht Oberland.

Statthalteramt Interlaken-Oberhasli

Für den Vollzug sorgt das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli. Es erhält den Entscheid, verlangt einen Vorschuss und setzt den Vollzugstag im Oberland fest. In autofreien Orten klärt es mit uns, wie Möbel ins Tal kommen. Gerade bei Personalwohnungen in der Hotellerie kann der Zeitdruck gross sein.

Die kantonalen Vorgaben zu Inventar und Lagerung stehen unter Zwangsräumung im Kanton Bern.

Räumen zwischen Seen und Bergbahn

Zuerst entstehen Fotos aller Räume. Darauf folgt die Liste der Gegenstände für das Amt. Persönliche Unterlagen bleiben getrennt und gehen an die Person, die das Amt bestimmt. Für Gegenstände, die gesichert werden, organisieren wir den Weg zum bezeichneten Lager. Die übrigen Sachen werden nach Material sortiert. In Wengen oder Mürren muss der Weg ins Tal über die Bahn organisiert werden, in Interlaken fährt der Lastwagen direkt vors Haus.

Für gewöhnliche Auszüge gibt es unseren Räumungsservice in Interlaken.

Wovon die Kosten abhängen

Eine Räumung in einem Bergdorf ohne Strasse ist aufwendiger als eine in Unterseen. Deshalb rechnen wir nach Besichtigung oder Fotos. Massgebend sind Volumen, Stockwerke, Transportweg und die Frist. Sonderabfall wie Lösungsmittel oder Altbatterien kommt gesondert dazu. Den Vorschuss beim Amt trägt der Vermieter, der die Kosten dann bei der ausgewiesenen Partei einfordern kann.

Richtung Thunersee

Wohnungen in Thun, Steffisburg und am rechten Seeufer betreut ein anderes Statthalteramt. Die Hinweise finden sich auf der Seite Zwangsräumung im Verwaltungskreis Thun. Für eine Räumung in autofreien Orten oder den Abtransport mit der Bahn erreichen Sie uns unter 079 724 81 57.

Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.

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