Eine Zwangsräumung im Wahlkreis Luzern-Stadt betrifft Wohnungen in der Stadt Luzern, von der Altstadt bis nach Littau und Reussbühl. Der Wahlkreis besteht nur aus der Gemeinde Luzern, Bezirke kennt der Kanton nicht mehr. Wir sind kein Amt und fällen keine Entscheide. Wir übernehmen die praktische Räumung nach Ausweisung, sobald Vermieter oder Gericht uns dafür anfragen.
Bezirksgericht Luzern als erste Instanz
Die Stadt bildet einen eigenen Gerichtsbezirk. Das Gesuch um Mieterausweisung in der Stadt Luzern reicht der Vermieter beim Bezirksgericht Luzern ein. Ist der Sachverhalt unbestritten und die Rechtslage klar, entscheidet die Einzelrichterin im Verfahren nach Art. 257 ZPO. Oft ordnet das Gericht gleich im Entscheid an, wie vollstreckt wird. Fehlt diese Anordnung, folgt ein Gesuch nach Art. 343 ZPO. Kontaktdaten und Öffnungszeiten publiziert das Bezirksgericht Luzern.
Polizei und Termin mitten in der Stadt
Vollstreckungsgericht bleibt das Bezirksgericht. In seinem Auftrag leistet die Luzerner Polizei Vollstreckungshilfe und schickt am Vollzugstag in Luzern meist eine Patrouille. In der Innenstadt planen wir den Halteplatz früh, denn Fussgängerzonen und Lieferzeiten bestimmen, wo der Lastwagen stehen darf. Wann wir mit dem Ausräumen anfangen, sagt uns die anwesende Behörde.
Den Aufbau des Verfahrens im ganzen Kanton zeigt unsere Seite Zwangsräumung im Kanton Luzern.
Was unser Team in der Wohnung erledigt
Zuerst fotografieren wir jeden Raum im Ausgangszustand. Danach entsteht ein Räumungsprotokoll mit Fotos und einer Liste der Gegenstände. Ausweise, Briefe, Fotoalben und Schlüssel kommen in eine beschriftete Kiste. Möbel bringen wir nur an den Ort, den das Gericht bezeichnet. Was entsorgt werden darf, trennen wir nach Holz, Metall, Elektrogeräten und Kehricht.
Bleibt danach Kellerinhalt oder Estrichgerümpel zurück, hilft unser Räumungsservice in Luzern.
Wovon die Kosten in der Stadt abhängen
Eine Offerte erstellen wir nach einer Besichtigung oder anhand von Fotos. Entscheidend sind Menge, Stockwerk, Lift, Distanz zum Fahrzeug und der Anteil an Sonderabfall wie Farben oder Batterien. Kurze Fristen erhöhen den Personalbedarf. Die Rechnung geht an den Auftraggeber, meist den Vermieter. Ob er den Betrag beim ausgewiesenen Mieter zurückholen kann, folgt aus dem Kostenentscheid des Gerichts.
Wohnung knapp ausserhalb der Stadtgrenze
Liegt das Objekt in Kriens, Horw oder Ebikon, gilt unsere Seite zur Zwangsräumung im Wahlkreis Luzern-Land. Fragen zum Termin beantworten wir unter 079 724 81 57.
Keine Rechtsberatung, Angaben Stand November 2026.
Besichtigung, feste Offerte, saubere Übergabe
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung vor Ort, per Foto oder per Video.
